Teil 2: Ich fühle mich als Mieterin verarscht...


Die gleiche Leiterin der Kundenbetreuung der Saga Geschäftsstelle Mitte, die schon Gegenstand der Veröffentlichung hier ist, hat auf Nachfrage in meiner Mail vom 28.09.2026, wieso denn jetzt wieder die alte Miethöhe im Mieterkonto zu sehen sei, am 29.09. mir folgendes mitgeteilt. Laut deren Auffassung hätte ich in meinen Mails nicht ausdrücklich der Mieterhöhung zugestimmt. Dazu würde ich weiter die laufende Miete unter Vorbehalt zahlen.  Da man angeblich nicht rechtssicher von einer Zustimmung ausgehen kann, " werden wir die Klage einreichen."

Und im nächsten Satz schrieb diese Mitarbeiterin,dass ich gerne die beigefügte Zustimmung unterzeichnen könnte, weil man dann nach Erhalt die Klage zurückziehen würde.

Dazu kann ich nur folgendes anführen.

Datiert vom 14.04.2026 bekam ich eine Mieterhöhung angekündigt, bei der man mir eine Überlegungszeit bis zum 30.06.2026 eingeräumt hat.

 

Die Saga konnte aber den Termin nicht abwarten, denn dann bekam ich vor Ablauf dieses Schreiben:

Ich habe die Saga darauf hingewiesen, dass die Mieterhöhung nicht gerechtfertigt ist, weil ich ja durch die Kalziumsilikatplatten an der Balkonfront, an der Wohnzimmer- und Küchenwand, die nach außen die Giebelwand im Erdgeschoss darstellt und an der Vorderfront den Nachteil habe, dass ich die Wände nicht zur wohnlichen Gestaltung nutzen kann, worauf man von der Saga mir datiert vom 08.07. per Mail mitgeteilt hat, dass bezüglich der Kalziumsilikatplatten mir mitgeteilt wird, dass diese zur Verbesserung des Raumklimas und zur Vermeidung von Feuchtigkeits- bzw. Schimmelproblemen eingebaut wurden. Die dadurch entstehenden Einschränkungen hinsichtlich individueller Gestaltungsmöglichkeiten der Wandflächen stellen aus unserer Sicht keinen Mangel dar. Ich habe darauf hingewiesen, dass das so nicht richtig ist, wobei man auf die schon vorliegenden Ausführungen verwiesen hat.

Ich habe daraufhin der Saga eine Frist bis zum 30.09.2026 gesetzt, um die Kalziumsilikatplatten zu entfernen. Denn wenn nach einer Außendämmung die Kalziumsilikatplatten innen verbleiben würden, dann könnten die zwar die Feuchtigkeit in dem Raum aufnehmen, aber nicht mehr richtig an die nun wärmende Wand abgegeben werden.Dadurch kann sich die Feuchtigkeit hinter den Platten stauen und neuen Schimmel bilden. Als Mieter hat man aber nach § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch auf eine mangelfreie Wohnung. Ist die Innendämmung nach der Außendämmung überflüssig oder schädlich geworden, kann man den Vermieter auffordern die zu entfernen,was ich demnach gemacht habe mit der Aufforderung, allerdings mit dem Hinweis,dass wegen der schon bekannten Stauballergie ich dann eine Zwischenlösung benötige.


Dazu hat die Saga bei der Außendämmung den Balkon neu gestaltet und eine Regenablaufrinne zwischen dem Balkonboden und der Brüstung gelassen. Seitdem kommen wenn Regen auf die Innenfläche der 3 Balkons über mir fällt mit denen auch der Schmutz auf meine Innenfläche und das obwohl die Innenfläche bis zur Brüstung einschließlich tatsächlich zu der gemieteten Wohnung gehört und tatsächlich nichts von den Innenflächen der anderen Balkons dann darauf fallen dürfte. Der Deckenrand an meiner Balkondecke verschmutzt dadurch immer mehr.

Das sieht man hier (aktueller Stand 04.10.2026)

Aus all dem sah ich die Mieterhöhung nicht berechtigt,worauf ich das Schreiben vom 13.07. bekam, dem ich auch widersprach. 

Da wurde es interessant. Denn auf einmal bekam ich ein Schreiben, in dem der zu dem Zeitpunkt in der Saga Geschäftsstelle eingesetzte Geschäftsstellenleiter mir eine Einladung zu einem Gespräch anbot, das ich ablehnte.

 

 

Denn was dabei herauskommt, wenn man sich auf ein Gespräch mit einer Person aus der Geschäftsstelle Hamburg Mitte einlässt, dass habe ich ja mit der ehemaligen Leiterin der Kundenbetreuung gesehen,die dann ja zur Geschäftsstellenleitung aufgestiegen ist,wobei dann auf einmal die Person die mir den Termin angeboten hat der zuständige Geschäftstellenleiter war. Und seit 03.10.2026 fehlt sein Name aus der Geschäftsstellenleitung der Geschäftsstelle Mitte auf der Saga Seite und als Leitung steht nun wieder der Name der ehemaligen Leiterin der Kundenbetreuung und einer weiteren Person.

 

Nachdem ich das Gesprächsangebot abgelehnt habe, bekam ich das Schreiben mit dem Termin, wonach der da noch zuständige  Geschäftsstellenleiter, dann ein Mitarbeiter einer beauftragten Firma und der Hauswart  sich zum 02.09. angekündigt haben.

 


Ich bestätigte den Termin für den Hauswart und die beauftragte Firma, aber nicht für den Geschäftsstellenleiter, weil ich dessen Teilnahme nur als Vorwand sah vielleicht doch noch zu dem persönlichen Gespräch zu kommen,da nämlich als man den Termin wegen dem Anbringen der Kalziumsillikatplatten damals gemacht hat, auch keine Geschäftsstellenleitung dabei war. Dazu wollte ich eh alles nur was dann die Arbeiten betraf, während deren Ausfertigung ich ja wegen der Stauballergie in dem Zeitraum eine Alternative benötige, alles nur schriftlich klären nach meinen Erfahrungen mit der Saga.

Und das ich den Termin bestätigt habe wird hierdurch belegt:


Darauf ging es hin und her, weil der Geschäftsstellenleiter unbedingt dabei sein wollte und ich die Notwendigkeit nicht sah

 

 

bis ich dann letztlich den Termin abgesagt habe, worauf dann plötzlich der Geschäftsstellenleiter auf die Teilnahme verzichten wollte und dafür wollte man im Ernst Fotos von der Wohnung anfertigen.Wohlgemerkt da wird nicht gefragt,ob man überhaupt damit einverstanden ist,sondern man legte das einfach so fest.

Dabei müsste doch die Saga noch in der Mieterakte die Nachweise haben,da das Mietverhältnis ja durchgehend bestand, was damals in der Wohnung für Arbeiten angefertigt wurden

 

 

Bei dem Hintergrund müsste man ja annehmen, wenn die Saga selber erkannt hat mit dem Termin, dass die Kalziumsilikatplatten einen Mangel darstellen,dass in der ganzen Zeit der vorgang um die Mieterhöhung ruht,wobei ich den Differenzbetrag ab Juli u.V. deswegen mit überwiesen habe.

Aber während also das um die Arbeiten mit den Kalziumsilikatplatten lief bekam ich auf einmal das:

 

 


Nicht so bei der Saga, denn plötzlich bekam ich das beigefügte Schreiben, in dem man mich androhte, mich vor Gericht zu zerren, wenn ich nicht innerhalb von 3 Tagen der Mieterhöhung zustimme.

 

Daraufhin habe ich auf das am 13.08. mir per Post zugegangenen Schreiben u.a. der Saga folgendes gegenüber erklärt: 

" Die Saga droht mir datiert vom 10.08.2026 an, dass wenn ich nicht innerhalb von 3 Tagen der Mieterhöhung zustimme, dass man dann die angeblich schon vorbereitende Klage einreicht.Wenn ich wegen ihrer Androhung mich vor Gericht zu zerren hiermit zustimmen muss …” .
In meinen Augen habe ich demnach gerade durch die Verwendung des Wort "hiermit" dem zugestimmt.

 

Wenn ich dann zusätzlich noch u.a. in der Mail vom 20.08.erklärt habe: ” …….. weswegen ich ja in der Mail vom 14.08. 2026 genötigt war ,  formlos zuzustimmen….”  und ich noch in der Mail vom 03.09. noch hinterfragt habe, wieso bei der Saga im Mieterkonto über deren App am 03.09. noch der alte Beitrag zu sehen ist, dann habe ich doch der Mieterhöhung zugestimmt, wenn auch nicht mit dem von der Saga gewünschten Vordruck, den ich ja auch nicht zwingend nutzen muss.

Denn offensichtlich leidet man bei der Saga unter der Einbildung,dass eine Mietpartei nur dann wirksam zugestimmt habe, wenn sie dieses Formular unterschreibt:

 

Wenn die Saga dann, nachdem ich die Mail vom 3.09. an die geschickt habe, die ab dem 1.Juli schon mit überwiesenen Betrag daraufhin erst laut Kontoauszug des Mieterkonto verbucht hat

und ich, als ich mich am 28.09.2026 in das Mieterkonto eingewählt habe überraschend feststellen musste auch anhand des dann abgerufenen Kontoauszug bei der Saga, dass man alles zurückgebucht hat und ich daraufhin die Saga anmaile, um nachzufragen, wieso man das gemacht hat und man dann mir das wie schon angeführt zur Antwort gab, dann zeigt das doch wie m.E.n. mutwillig dieser Vermieter agiert. Denn während die Leiterin der Kundenbetreuung in der Mail am 29.09. anführte, dass man Klage einreicht und im nächsten Satz schrieb, dass wenn ich den Vordruck ausfülle und den zusende würde man die Klage zurückziehen ignoriert der gleiche Vermieter seit langem die Aufforderung, dass er aus §254 Abs. 2 mindestens seit meinem jährlichen Widerspruch gegen die Höhe der Müllmanagementkosten ab 2021 in den Jahresabrechnungen ändern soll. Denn wenn man als Vermieter m.E.n. unfähig war jahrelang den Privatvermieter im Nebenhaus zwingend an den Kosten dafür zu beteiligen, wenn dessen 8 Mieter unsere Container mit benutzen konnten, dann kann man nicht die ganzen Kosten nur auf die eigenen Mieter übertragen. Es war ja erkennbar, dass die Mitarbeiter der Firma Alba bei gemeinsamer Nutzung der Müllcontainer auch den Müll dieser Mieter 2 mal die Woche mit sortieren/ aussortieren und auch die Container für die mit säubern. Wie man da nur eine eigene Mieter jahrelang dafür blechen lassen kann ist nicht nur nicht nachvollziehbar,sondern dnn muss sich die Saga §254 Abs.2 BGB m.E.n. zurechnen lassen.

Und wenn man erst zu Ende 2025 offiziell die Müllcontainer getrennt hat belegt das ja,dass die Saga selbst erkannt hat,dass das so nicht zu Lasten der Mieter weitergehen kann.Aber bis heute hat die Saga hier die Müllmanagementkosten nicht korrigiert.

Auch habe ich während der Baumaßnahme ab Monat 4 angezeigt, dass ich eine Mietminderung beanspruche und es war vereinbart weil man nicht genau sagen konnte wann die Maßnahme tatsächlich endet,dass ich einen Einmalbetrag bekomme, den ich bis heute noch nicht habe, weil die Saga ignoriert,dass ich eben nicht wie von der Saga m.E.n. offensichtlich gewünscht, nur dann den Anspruch hätte, wenn ich erklären würde, dass damit alle Beeinträchtigungen aus der Maßnahme abgegolten sei.Damit würde ich indirekt auch die Beeinträchtigungen die ich hatte für erledigt erklären, weil die Saga sich nicht mal an die Vereinbarung vollumfänglich vom 02.11.2022 gehalten hat. Seitdem wird der gesetzliche Anspruch einfach ignoriert.

 

Dann hat man auch mir im Dezember 2024 einen Betrag von 500 Euro angeboten, aber ich sollte da unterzeichnen, dass damit die ganzen Beeinträchtigungen aus der Modernisierungsmaßnahme erledigt seien.Damit hätte ich auch die Nachteile für erledigt erklärt,die im Zusammenhang mit den Elektroarbeiten und §555d stehen, was ich nicht einsah. Seitdem ignoriert die Saga den Anspruch,obwohl mir der zusteht auf der Grundlage, dass der Gesetzgeber festgelegt hat, dass man ab Monat 4 eine Mietminderung beanspruchen kann.
Und ich hatte ja durch die Hauptbaustelle direkt vor meinem Wohn- und Schlafzimmer von Oktober 2022 bis zum Abschluss der Außenarbeiten mindestens im Juli 2024 die Nachteile.

Und der Gesetzgeber schreibt nicht in der gesetzlichen Grundlage, dass man nur dann die Mietminderung beanspruchen kann, wenn man einem Vermieter bestätigt,dass sämtliche Beeinträchtigungen die im Zusammenhang mit der Modernisierungsmaßnahmen bestanden demnach mit der Zahlung erledigt seien.

 

 



 

 

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