Was soll ich davon jetzt halten?


Bei dem genannten Termin bezieht man sich auf das, was ich auch hier geschildert habe ./teil-2-ich-fuehle-mich-als-mieterin-verarscht.htm,  wo man zuerst in den Kalziumsilikatplatten keine Nachteile gesehen hat, die

  • an der Balkonfront
  • an einer Wand im Wohnzimmer, und an einer Küchenwand sich befinden, die  nach außen die Giebelwand darstellen  im Erdgeschoss
  •  an der Vorderfront Küche

2010 angebracht wurden, aufgrund von Schimmel, der laut MHM damals durch die schlechte Dämmung kam. Als ich dann darauf hingewiesen habe, was ich als Infos im Internet gefunden habe auch das es nachteilig sein kann, gerade nachdem zwischenzeitlich ja von außen gedämmt wurde lief das ab, was ich schon hier geschildert habe,wo ich den Termin am 2.09.2026 für den Hauswart und die beauftragte Firma bestätigt habe und den letztlich abgesagt habe, weil ein Geschäftsstellenleiter unbedingt dabei sein wollte.Darin sah ich keinen Sinn, was jetzt besonders gilt, weil der Name nicht mehr als zuständiger Geschäftsstellenleitung unter der Geschäftsstelle auf der Saga HP  aktuell veröffentlicht ist.

So, wenn die Saga mir nun datiert vom 14.10. dann schreibt,

dass sie meine Ansicht nicht teilt, dass der ursprünglich für den 2.09. angesetztn Termin als nachteilige Beschaffenheit zu werten ist und auch nicht den Mietmangel bestätigt, die Saga aber gleichzeitig schreibt, dass sie einen weiteren Termin zur Abstimmung von Arbeiten veranlassen wird und das man von mir erwartet, dass die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen ermöglicht wird, dann ist das nicht nur widersprüchlich sondern das wirft doch bei mir so einige Fragen auf:

Wenn die Kalziumsilikatplatten entgegen dem was ich im Internet gefunden habe angeblich,

  • keine für mich benachteiligende Beschaffenheit haben,
  • keinen Mangel darstellen,

laut dieser widersprüchlichen Aussage der Saga im Schreiben vom 14.10. 2026, wieso will die Saga 

  • dann erneut einen Termin zur Abstimmung von Arbeiten veranlassen???
  • wieso erwartet man dann von mir,dass ich die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen ermögliche?

Dazu versäumt u.a. die Person ,die das mit unterschrieben hat und die

  • mir bei einem Gespräch am 28.09.2022 so was entscheidendes verschwiegen hat ,wie das direkt vor meinem Schlafzimmer und Wohnzimmer die Hauptbaustelle für 3 Häuser keine 14 Tage nach dem Gespräch für die gesamte Dauer der Modernisierungsmaßnahme eingerichtet wurde mit erheblichen Nachteilen für mich 
  • nicht in der Lage war sicher zu stellen, dass man vollumfänglich sich an die von ihr mit unterzeichneten Vereinbarung vom 2.11.2022 gehalten hat was man auch hier nachlesen kann /man-muesste-ja-annehmen.htm

folgendes zu beachten:

Ich habe schon mit dem ärztlichen Attest, dass ich wegen der Modernisierungsmaßnahme eingereicht habe nachgewiesen,dass ich eine Stauballergie habe und Probleme mit den Bronchien bekomme, wenn ich mich in einer staubigen Umgebung aufhalte, was auch schon vom Versorgungsamt am 18.06.2010 mit anerkannt wurde in einem Bescheid.Dieses Attest lag der Saga vor:

Diese Probleme mit den Bronchien habe ich erst nachdem ich den Winter 2005/2006 in der Schimmelwohnung 1 der damaligen GWG gehaust habe, bis ich mich um da ausziehen zu können  auf einen Vergleich und ein neues Mietvertragsverhältnis einlassen musste.

Wenn ich also noch als sich jemand anderes als Geschäftsstellenleiter als zuständig ausgegeben hat bereitwillig für den Hauswart und die auszuführende Firma den Termin am 2.09. bestätigt habe, wenn man mir bei Durchführung von Arbeiten wegen der Stauballergie eine Zwischenunterkunft zur Verfügung stellt, ist meine Bereitschaft in eine Zwischenunterkunft zu gehen nachdem die Saga mich wegen der Zustimmung zur Mieterhöhung verklagt hat und nachdem nun die erwähnte Person mit in der Geschäftsstellenleitung laut HP ist, gleich null. 

Wenn also die Saga geschrieben hat, dass sie weder eine benachteiligende Beeinträchtigung, noch einen Mangel in den Kalziumsilikatplatten sehen will, sie aber dem sich widersprechend aber einen erneuten Termin zur Abstimmung von Arbeiten machen will und dann  sogar noch geschrieben hat, man erwartet von mir,dass ich die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen ermögliche, dann steht dem nicht nur der Widerspruch in sich entgegen, dass etwas als erforderlich beheben will, was man ja nicht mal als Mangel/ Beeinträchtigung der Wohnqualität anerkannt hat,sondern auch die Stauballergie steht dem entgegen, da die Bereitschaft übergangsweise in eine Zwischenunterkunft zu gehen gleich null ist. Dazu kann ich auch wegen der Klage der Saga gegen mich auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht weg,da ich ja auf meine Post achten muss, an den Computer und an meine Unterlagen muss um zeitnah auf Schriftsätze  antworten zu können, denn die Saga besteht auf eine Entscheidung durch das Gericht ,was man noch am 14.10. geschrieben hat

 

Dann soll die Saga auch die Entscheidung bekommen.

Da stellt sich allerdings auch die Frage,ob nicht wegen den Nachteilen der Kalziumsilikatplatten und wenn die Saga selbst schon geschrieben hat ,dass man von mir erwartet,dass ich die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen ermögliche,  die Saga nicht sogar nach meinem Hinweis auf die Ankündigung erst einmal die Mieterhöhung hätte zurückstellen müssen, weil meine angezeigte Mietminderung dann berechtigt wäre.Denn man schreibt ja von der "Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen,” was man ja nur schreibt, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt den ein Vermieter beheben will. 

Dazu ist ausgeschlossen, dass ich eine Vereinbarung über den Ablauf von Arbeiten mit einer Geschäftsstelle treffe,bei der jetzt verantwortliche Personen so agiert haben und wo man selbst nicht mal die Vereinbarung vom 2.11.2022 vollumfänglich eingehalten hat 

 

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