Wie war das noch mal mit den Nebenkosten..


Seit meinem Einzug am 01.04.2006 war es so, dass die GWG einen gemeinsamen Müllstand mit dem Privatvermieter aus dem Nebenhaus hatte.

Dieser wurde also von dem Block S. 11-15 gemeinsam genutzt. Die Häuser S. 11 und 15 gehörten zur GWG, in deren Verträge die Saga dann eingestiegen ist.

Also alle konnten gemeinsam jeden einzelnen Container hier nutzen. 

Nachdem man an diese Schlösser angebracht hat, bekamen auch diese Mieter im Haus S. 13 einen Schlüssel.

 

Mit der Jahresabrechnung 2021 habe ich hinterfragt, wieso denn nicht erkennbar ist, dass man den Privatvermieter an den Kosten  fürs Müllmanagement beteiligt, da die Firma Alba den Auftrag bekam, den die Saga noch in ihrem Schreiben vom 05.10.2026 so beschrieben hat:

 

Wenn man also diesen Auftrag erteilt hat, dann war doch m.E.n. unmissverständlich erkennbar, dass die Firma Alba durch die gemeinsame Nutzung der Container auch den Müll der Mieter S.13 sortierte /aussortierte und auch all die Aufgaben, die die Saga in Auftrag gegeben hat für die Mieter mit überprüfte.

Wie kann es dann angehen, dass ein so großes kommunales Unternehmen m.E.n. zu Lasten seiner Mieter es unterlassen hat,  den Vermieter von Anfang an an diesen Kosten der Firma Alba zu beteiligen oder sofort die Trennung zu vollziehen?

Denn in meiner Jahresabrechnung 2021 betrugen die Gesamtkosten für die Müllbeseitigung inkl. des Müllmanagement 69916,69 Euro, wobei diese auf verschiedenen Häuser in Hamm Nord, die mit in der Jahresabrechnung aufgelistet waren, offensichtlich aufgeteilt wurden und dann auf die Mieter anteilig übertragen wurden.

Als ich Widerspruch erhoben habe und konkret nachfragte, wieso man eigentlich nicht sehen kann, dass der Privatvermieter an den Kosten beteiligt wurde bekam ich am 01.08.2022 die Mitteilung:

 

Als ich denen mitgeteilt habe, dass die sogar einen Schlüssel zur Mitbenutzung ausgehändigt bekamen, bekam ich das u.a.

Hätte man den Vermieter S.13 zwingend an den Kosten beteiligt, wenn man schon einen gemeinsamen Müllstand hat, wären diese Kosten für jeden einzelnen Saga Mieter in der Jahresabrechnung niedriger gewesen, weil dann auch die Gesamtkosten niedriger gewesen wären. 

Die Saga hat das aber nicht geändert.

Ich wies auch bei den nachfolgenden Jahresabrechnungen darauf hin,dass es ja nicht so sein kann, dass wir Mieter der Saga alleine dafür zahlen, dass ein kommunales Unternehmen einen gemeinsamen Müllstand mit dem Privatvermieter vereinbart hat, aber es unterlassen hat diesen an den Alba- Kosten zu beteiligen, obwohl die Firma Alba gar nicht erkennen konnte jahrelang, ob sie jetzt den Müll der Saga Mieter oder den der Mieter des Privatvermieters sortiert/ aussortiert pp,

Notfalls müsste die Saga m.E.n. sich §254 Abs. 2 BGB entgegen halten lassen.

Die Saga hat zwar dann zu Ende November plötzlich einen der Restmüllcontainer verschlossen und die Mieter des Privatvermieters bekamen einen eigenen Müllstand, aber einzelne haben noch bis Ende Juli 2026 unsere Container mitgenutzt.

Bis heute hat die Saga nämlich die Schlösser an unseren Containern nicht ausgetauscht.

 

Aber bis heute hat die Saga die Kosten für das Müllmanagement trotz des Hinweis auf §254 Abs. 2 BGB nicht korrigiert.

Und wenn die Saga schreibt so wie ich das verstehe, dass die Albakosten dem Objekt S.15 zugeordnet wurden und sie auf den Gebührenbescheid beruhen, dann umfasst der Gebührenbescheid doch nur die Kosten der Stadtreinigung und die wurden am 13.01.2021 auf den Betrag festgelegt 

 

 

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