Post von der Stabsstelle Recht der Saga


Auf der Seite der Saga Hamburg sind auch die Geschäftsstellen mit den Namen der Geschäftsstellenleiter veröffentlicht, so dass ich davon ein Screenshot gemacht habe und auf dieser Seite unter Nennung des Namen der aktuell (Stand 10. März) dort eingetragenen Geschäftsstellenleiterin das Screenshot hier veröffentlichte, wobei ich allerdings auch den Link zur Saga Seite dazu setze.

Ich kündigte an, dass ich meine Erfahrungen mit dieser Person veröffentlichen werde

Daraufhin bekam ich zu meiner Überraschung dieses Schreiben:

 Mal unabhängig davon, dass ich seit langem diese HP betreibe mit wechselnden Inhalten was auch schon lange einigen bei dem Wohnungsunternehmen bekannt ist will die Saga nicht, dass man Screenshots von deren HP macht und veröffentlicht und sie will nicht, dass man die dort veröffentlichten Namen der Mitarbeiter hier veröffentlicht

Warum will die Saga das nicht? Ist es einigen bei der Saga peinlich, dass das was Mieter tatsächlich bei der Saga erleben veröffentlicht wird???

Aber ich musste laut lachen, als ich den Satz gelesen habe:

"Wir behalten uns ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.."Was für eine Floskel...

Gegen was will die Saga denn rechtliche Schritte einleiten?

Das man m.E.n. erst unter der GWG bei Maßnahmen anderer Häuser und dann bei uns hier durch die Saga bei der ersten Modernisierungsankündigung Probleme mit exakten Ankündigungsfrist des §555c hatte, kann man hier nachlesen  ./wie-war-das-mit-555c-bgb.htm. Denn hätte die Saga die Frist mit der Ankündigung vom 29.04.2022 hier eingehalten, dann hätte sie ja keine neue erstellen müssen datiert vom 15.6.2022 mit der sie diesmal die Frist des §555c eingehalten hat nach dem Widerspruch

 

Das die Saga

  • zunächst §555d ignoriert hat trotz des vorgelegten ärztlichen Attest
  • zugelassen hat, dass trotz eines  Widerspruch gegen die Maßnahme der Balkon betreten wurde und dort mit den Arbeiten begonnen wurde, obwohl man ohne  Duldungsbeschluss oder eine gütl. außergerichtl. Einigung gar nicht hätten betreten dürfen und auch nicht mit Arbeiten hätte beginnen dürfen 
  • selbst noch gegen §555d und ihre eigene Vereinbarung  m.E.n verstoßen hat, weil man sich nicht vollständig an die gehalten hat,obwohl diese Vereinbarung von einem damals eingesetzten komm. Geschäftsstellenleiter,dann der Leiterin der Kundenbetreuung  unterschrieben wurde 

All das belegt doch  m.E.n.diese Veröffentlichung ./man-muesste-ja-annehmen.htm

Was will man demnach gerichtlich prüfen lassen, wenn sogar der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag auf eine eingereichte Petition zur Neufassung des §555d am Beispiel dessen was die Saga hier gemacht hat das u.a. anführte: 

 

 

 

 

Bei dem Hintergrund sehe ich die Ankündigung,dass man sich weitere rechtliche Schritte vorbehält ganz locker..

Hinweis:

 

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