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Man müsste ja annehmen, dass Hamburgs größter Vermieter nicht nur §555d kennt, sondern auch wenn Mieter sich begründet auf §555d berufen, dass dann Hamburgs größter Vermieter auch §555d von Anfang an und vollumfänglich einhält. Nachdem die erste Modernisierungsankündigung vom 29.04.2022 mit Zugang am 04.05.2022 nicht §555c entsprochen hat, hat die Saga eine neue Modernisierungsankündigung datiert vom 15.06. 2022 mit Beginn ab dem 17.9.2022 erstellt.Ich habe mit §555d fristgemäß dieser Maßnahme innen und außen widersprochen und gleichzeitig ein ärztliches Attest vorgelegt aus dem erkennbar war, dass ich Probleme mit den Bronchien bekomme, wenn ich mich in einer staubigen Umgebung aufhalte, da ich eine Stauballergie habe. Das wurde aber zunächst ignoriert .Der verantwortliche Mitarbeiter der Strabag, die u.a. für die Maßnahme zuständig war, hat mir ein am 22.09.2023 datiertes Schreiben in den Briefkasten gesteckt, in dem Arbeiten auf dem Balkon ab dem 26.09. angekündigt wurden. Ich habe belegbar durch eine Mail am 23.09.2022 dem Mitarbeiter der Strabag und per Mail und Fax der Saga mitgeteilt, dass diese wegen dem Widerspruch nicht den Balkon betreten dürfen. Aber was interessiert es offensichtlich schon einen kommunalen Laden und die von den eingesetzten Firmen wenn eine Mietpartei einer Maßnahme begründet mit §555d innen und außen widerspricht, denn das wurde einfach ignoriert. Man ließ nicht nur Veränderungen auf dem Balkon vornehmen,sondern man stellte auch die Balkontür von außen so, dass man die als Mietpartei nicht mehr ganz öffnen konnte.Offensichtlich und das ist mein persönlicher Eindruck wollte man so verhindern, dass man die Arbeiter bei der Durchführung von Arbeiten, die man nach meiner Kenntnis zu dem Zeitpunkt auf dem Balkon gar nicht ohne Duldungsbeschluss hätte durchführen dürfe. behindert. Erst nachdem ich dann tatsächlich eine akute Stauballergie bekam und in die Notfallpraxis musste und als Folge wieder auf Spray und Tabletten zurückgreifen musste und auch bekannt wurde per Mail, weil ich die Saga auch darüber informiert habe , dass ich am Beispiel der Saga eine gesetzliche Neufassung des §555d BGB im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag am 25.9. beantragt habe, da stand plötzlich ohne Anmeldung die Mitarbeiterin die nach ihrer Darstellung die Leiterin der Kundenbetreuung war am 28.9. vor der Tür, deren Namen die Stabsstelle Recht nicht genannt haben will und wollte ein Gespräch darüber, wie eine Lösung aussehen kann. Den Inhalt des Gespräch hat sie dann in der Geschäftsstelle zusammengefasst und dann mir gemailt.Man hat auch daraufhin die Balkontür wieder so gestellt, dass ich sie öffnen konnte und man hat dann weil noch Einigungsverhandlungen liefen erst einmal auf die weiteren Arbeiten auf dem Balkon verzichtet Erst hatte ich die Container davor stehen,wobei ich die Fenster eines Haus im Hintergrund auf dem einen Foto unkenntlich gemacht habe tte ich die Container davor stehen,wobei ich die Fenster eines Haus im Hintergrund auf dem einen Foto unkenntlich gemacht habe
Nach den Container sah es zeitweise so aus,
Erst nachdem ich mich mehrfach beschwert habe fing man an einiges auf die anderen Baustellen zu verteilen Datiert vom 2.11. kam es dann zu einer Einigung,die auch von der damaligen Leiterin der Kundenbetreuung in der Geschäftsstelle unterschrieben wurde ,also von der Mitarbeiterin deren Name die Saga nicht wünscht,dass ich ihn veröffentliche Das war u.a. vereinbart, weil die Saga jetzt auch §555d beachten wollte, so wie ich das verstanden habe
Diese Vereinbarung , die von dem damals komm. eingesetzten Geschäftsstellenleiter ,dann der ehemaligen Leiterin der Kundenbetreuung und mir unterschrieben wurde beinhaltete m.E.n. auch die am 28.10.2022 angekündigte Elektroarbeiten , wo ursprünglich das angekündigt war :
Denn das diese mit einbezogen wurde, belegt auch der Verweis in der Vereinbarung, in der es u.a. heißt, dass ich bei Bedarf Zugang zum Keller geben werde, wenn das notwendig wäre.Wenn eine Leiterin der Kundenbetreuung und ein damals komm. eingesetzter Geschäftsstellenleiter demnach in einer Einigung datiert vom 2.11.2022 mit mir als Mietpartei sich darauf verständigt haben u.a.
dann muss ich ja als Mietpartei annehmen, dass das was mit mir vereinbart wurde auch vollumfänglich und nicht zum Teil eingehalten wird. Aber bei Hamburgs kommunalen Laden in dem ja sogar der Senat im Aufsichtsrat vertreten ist scheint das alles anders zu laufen .Denn zu meiner Überraschung bekam ich ein am 5.4.2023 datiertes Schreiben einer Elektrofirma die Zugang zur Wohnung einforderte am 25.4.2023 von 7-16 Uhr wegen der Durchführung von den Elektroarbeiten die tatsächlich mit in der Ankündigung vom 28.10. standen und von denen ich ja laut der Vereinbarung vom 2.11. nur betroffen sein sollte wenn man in den Keller muss.
Ich sehe das so: Man hat trotz der Vereinbarung meine Daten an diese Elektrofirma gegeben mit dem Ziel §555d und die Vereinbarung auszuhebeln.Vielleicht hat man ja gedacht, und das ist eine bloße Vermutung von mir, dass wenn die Elektrofirma mir das Schreiben schickt dann merke ich vielleicht gar nicht, dass man damit §555d und die mit mir getroffene Vereinbarung aushebelt. Ich habe es aber bemerkt und habe nicht nur per Fax und Mail vom 17. und 21.4. dem Vorgehen widersprochen(was auch das nachfolgend veröffentlichte Schreiben vom 27.4. belegt ), sondern ich habe auch die Leiterin der Kundenbetreuung direkt angemailt.Und die teilte mir in der Mail vom 20.04.2023 mit,
Um also entgegen §555d und unter Verstoß gegen die Vereinbarung, wonach keine Arbeiten in der Wohnung stattfinden würden durchzusetzen, dass ich unter Aushebelung dessen die Arbeiten durchführen lasse kündigte man mir an, dass die Arbeiten durchgeführt werden müssten, weil man mich ansonsten vom Strom abklemmen müsste. Also die Leiterin der Kundenbetreuung, deren Namen ich nicht nennen soll kündigt mir an,dass ich ohne Strom dastehe, wenn die Arbeiten nicht durchgeführt werden,obwohl bekannt ist und ich darauf hingewiesen habe,dass Stromnetz HH bei einer anderen Mietpartei sehr wohl die alten Leitungen auf die neuen geschaltet hat und dort keine Arbeiten stattfanden Da ich das so verstanden habe das ich mutwillig vom Strom abgeklemmt werde, wenn ich nicht entgegen §555d und entgegen der Vereinbarung die Arbeiten dulde, sah ich mich genötigt auch wenn ich dann in der Nacht vom 25.4. auf 26.4. einmal auf Spray wieder zurückgreifen musste adie Arbeiten zu dulden, wo eben nichts abgedeckt war sondern so ein Vliestuch von nicht mal 1:1 m auf den boden gelegt wurde da wo man gearbeitet hat.Allerdings hat ein anderer Mitarbeiter direkt daneben gestanden und gesaugt (was ich im Wohnzimmer hören konnte) und man hat den Flur aber sauber verlassen .Das ändert aber nichts daran, dass tatsächlich die Saga nach meiner Kenntnis sich an die Vereinbarung und an §555d hätte halten müssen. Weil also die Saga HH also sich nicht mal vollumfänglich an die Einigung vom 2.11.2022 gehalten hat war ich also genötigt weil man mich ansonsten vom Strom abklemmen wollte wenn ich die Arbeiten nicht hinnehme,diese unter Aushebelung der Vereinbarung und entgegen der gesetzlichen Grundlage hinzunehmen, mit der Folge das man im Flur aus dem
das gemacht hat Man hat 2 Sicherungskästen hingesetzt wobei noch nicht mal da beschriftet ist um welche Sicherungen es sich handelt und man demnach auch als Mietpartei rätseln kann welche Sicherung nun für was ist
Wohlgemerkt vom 25. April an bis zum 10.08. hat die Saga benötigt um die Stellen die durch die Veränderungen entstanden bearbeiten zu lassen , was dann auch erst erfolgte, nachdem ich dieser eine Frist gesetzt habe Letztlich hat man den Flur so in meinen Augen durch Arbeiten die ich genötigt war wegen der Ankündigung,dass ich ansonsten vom Strom abgeklemmt werde, wenn die Arbeiten nicht durchgeführt würden am 25.4. "verunstaltet",kassiert aber weiter die volle Miete, obwohl dieses doch echt bescheuert aussieht in meinen Augen :
Aber das ist ja noch nicht alles. Denn dann bekam ich dieses Schreiben in dem die Saga sogar bestätigt das sie meine Widersprüche gegen die Aushebelung von §555d und der Vereinbarung bekommen hat
Tatsächlich teilte mir Stromnetz HH mit, dass der Bereich hinter dem Hausanschluss Teil der Kundenanlage ist und damit nicht in der Verantwortung der Stromnetz Hamburg liegt und man verweist mich an den Vermieter. Das verstehe ich so, dass es alleine die Entscheidung der Saga war,ob sie tatsächlich die alten auf die neuen Leitungen wie in einer Wohnung in der Sievekingsallee aufschaltet und sich an §555d und die Vereinbarung hält oder ob sie derartig vorgeht wie das tatsächlich unter Aushebelung von §555d unmd der Vereinbarung passiert ist Wenn es also möglich war, dass auf nach meiner Kenntnis fast gleich alte Leitungen in einer Wohnung in der Sievekingsallee auf neue aufgeschaltet wurden,dort in der Wohnung weder der Stromzähler ausgebaut wurde noch andere Elektroarbeiten in der Wohnung stattfanden bei der Mietpartei die ihre Interessen um §555d mit Hilfe des Interessenverband Mieterschutz durchsetzte ,dann sehe ich es als rein willkürlich an
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