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Die Saga HH hat mir am 05.12.2024 das angeboten als Einmalbetrag anstatt einer mtl. angezeigten Mietminderung bei der Modernisierungsmaßnahme.
Nachdem ich als Mietpartei die Zustimmung verweigert habe, alleine wegen der Formulierung, dass damit alle Beeinträchtigungen durch die Modernisierungsmaßnahme erledigt sind, denn dann hätte ich ja auch indirekt die Beeinträchtigungen durch die Elektroarbeiten in der Wohnung (Flur), die durch die nicht vollständige Einhaltung der Vereinbarung vom 02.11.2022 erfolgten, ja auch mit erledigt erklärt, bin ich aber über den Satz "gestolpert", dass wenn man einen Mietzuschuss bekäme, als Mietpartei der Saga eine Bescheinigung erbringen soll, dass diese Mietzuschuss zahlende Stelle mit der Auszahlung dieses Einmalbetrages an die Mietpartei einverstanden wäre. So was stand auch schon als Hinweis auf S.2 in einem Schreiben vom 7.12.2022:
Als ich mich weigerte diese Erklärung vom 05.12.2024 zu unterschreiben und ich auch hinterher gehakt habe wie es sein kann, dass ein Vermieter überhaupt von seinen Mietern die Offenlegung darüber verlangen kann, ob dieser einen Mietzuschuss bekäme, bekam ich auf das Angebot ,dass ich in der Form wie genannt abgelehnt habe aus den schon genannten Gründen lange gar keine Reaktion mehr,obwohl ich darauf verwiesen habe,dass mir der Einmalbetrag zusteht.Und auf die Ausführung zu der Bescheinigung hat man noch am 5.10.2026 das geantwortet:
Aber das ist noch nicht alles, denn am 14.10. schrieb man das dazu:
Neben der Aussage im letzten Satz wonach man erstmalig seit dem Schreiben vom 05.12.2024 bestätigt hat, dass man an dem Einmalbetrag festhält,verstehe ich jetzt die Aussagen der Saga Mitarbeiter wie folgt: Während nach der gängigen Rechtsprechung, die ich im Internet gefunden habe und nach meinem Verständnis der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Wohngeldempfänger und andere Leistungsbezieher sich Beträge, die ihnen von 3. ausgezahlt werden, tatsächlich nach dem Zuflussprinzip angerechnet werden, sind Mitarbeiter dieses kommunales Wohnungsunternehmen der Ansicht, dass Mieter die einen Mietzuschuss bekommen nur dann ein Auszahlungsbetrag durch diesen Vermieter zustehen, wenn diese dem Vermieter offen legen, dass sie den Zuschuss bekommen in dem sie nachweisen müssen, dass der Kostenträger des Mietzuschuss mit der Auszahlung an die Mietpartei einverstanden ist.So verstehe ich diese Äußerungen. Auch wie diese auf die Idee kommen,dass sie für die Klärung der Kostenträgerschaft zuständig seien, dass ist auch für mich nicht nachvollziehbar. Solche Anforderungen der Saga wie im Schreiben vom 05.12.2024 halte ich persönlich für rechtswidrig, wenn jemand von seinem Konto die Miete anweist. Denn selbst mit einem Übergang im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft kann man das m.E.n. nicht erklären. Denn wäre es so,dass tatsächlich ein Zahlungsanspruch den der Mieter gegenüber dem Vermieter hat offensichtlich nach den Vorstellungen der Saga Mitarbeiter und so wie ich diese Äußerungen verstehe automatisch auf den Leistungsträger übergeht, wenn dieser nicht mit der Auszahlung des Vermieters an den Mieter direkt einverstanden wäre, dann würde dem m.E.n.nicht nur die Rechtsprechung zur Anwendung des Zuflußprinzip entgegenstehen, sondern dann würde die Saga selbst ja seit langem dagegen verstoßen. Denn es gibt ja Jahresabrechnungen in denen ein Guthaben steht, dass dann meist im Folgemonat dem Mieterkonto gutgeschrieben wird.Wäre es so, dass man von einem Übergang des Anspruchs auf eine den Mietzuschuss zahlenden Behörde ausgehen könnte, hätte dann die Saga dann nicht schon seit Jahren auch einen gleichlautenden Hinweis in den Jahresabrechnungen aus denen sich ein Guthaben ergibt schreiben müssen Aber ich habe auf der Jahresabrechnung, in der ich eine Gutschrift hatte, noch nie einen solch allgemeinen Hinweis gesehen. Denn wäre es so wie die Saga das hier darstellt, dann könnte sie m.E.n. ja erst jährliche Gutschriften dem Mieterkonto bei all denjenigen die einen Mietzuschuss bekommen auf dem Mieterkonto gut schreiben, wenn der Kostenträger auch damit einverstanden wäre, dass man das dann dem Mieterkonto des Mieters gut schreibt und die Mieter diesen Nachweis dann der Saga erbringen würden.
Ob ein Vermieter solche Anforderungen wie er die im Schreiben vom 05.12.2024 gemacht hat, wenn man einen Mietzuschuss bekäme, gegenüber Personen machen kann, bei denen ein Amt direkt den Mietzuschuss oder die Miete an den Vermieter überweist, dass kann ich nicht beurteilen, aber diese Anforderung gegenüber Mieter zu stellen, die jeden Monat ihre Miete selbst anweisen, dass halte ich für rechtswidrig, aber das ist meine persönliche Meinung Hinweis: Der Inhalt und die veröffentlichten Unterlagen dieser Internetseite sind nur für diejenigen gedacht, die sich u.a.durch eine Petition/Verfahren mit den Vorgängen inhaltlich beschäftigen.Das verwenden dieser Inhalte und der Unterlagen außerhalb dieser Vorgänge ist untersagt. Die eventuell vorhandene Beschreibung oder Kommentierung der Dokumente, auf die verwiesen wird, gibt lediglich meinen subjektiven Eindruck wieder und ist nicht notwendigerweise objektiv. Sofern Sie dort genannt werden und sich ungerecht behandelt fühlen, bitte ich um Nachricht. Für aus einer objektiv unzutreffenden Beschreibung oder Kommentierung entstandene negative Konsequenzen übernehme ich keine Haftung.
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