Nachdem mir die Antwort des Deutschen Bundestag zu §555d u.a. vorlag, die hier veröffentlicht ist ./ich-bedanke-mich-bei-der-saga-fuer-die-ruecksic.htm, habe ich eine Eingabe beim Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft eingereicht und anschließend auch die Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung zu der Eingabe eingefordert. Die wurde mir auch zugeschickt und ich kam aus dem Staunen nicht mehr raus.
Teil 1.
Wegen des unbefugten Betreten des Balkons vor Abschluss der Vereinbarung vom 2.11.2022 wurde die Aussage der Saga so dargestellt, dass die Saga angeblich vorab davon keine Kenntnis gehabt hätte.Nach Kenntnisnahme hätte die Saga alle Firmen unverzüglich informiert,dass sie vorerst den Balkon nicht betreten dürfen.Dazu kann ich nur folgendes sagen:
Es ist m.E.n. ja echt schon peinlich für einen so großen Vermieter, in dessen Aufsichtsrat der Hamburger Senat vertreten ist, dass dessen Mitarbeiter in der Geschäftsstelle offensichtlich nicht mal in der Lage sind von Anfang an den mit einer Baumaßnahme beauftragten Firmen anzuzeigen, wo sie mit den Arbeiten beginnen können und wo nicht, weil ein Widerspruch wegen §555d läuft pp.
Aber noch peinlicher finde ich die erwähnte Aussage, wenn die Saga die tatsächlich getätigt hat.Denn als ich diese Ankündigung vorfand
habe ich am 23.09.2022 das nachfolgende abgeschickt per Fax und per Mail,wobei die Mail an verschiedene Personen der Saga u.a. ging
Diese Mail bekam u.a. der damals kommissarisch eingesetzte Geschäftsstellenleiter Herr G., der auch die Vereinbarung vom 2.11.2022 unterschrieben hat. Dann Herr H., der die Saga zwischenzeitlich verlassen hat. Es ging an die Bauleiterin der Saga Frau G. und u.a. an die beiden Vorstände Herr W., der das Unternehmen zwischenzeitlich verlassen hat, und an Herrn K., der immer noch im Vorstand ist. Auch der Bauleiter von Strabag Herr R. bekam zusätzlich noch zu dieser Mail einen gesonderten Widerspruch.
Wie man alleine, wenn mehrere Personen der Saga bis hoch zum Vorstand am 23.09.2022 und der Bauleiter der Strabag die Mail bekamen, behaupten kann nach der Darstellung in der Stellungnahme, dass man angeblich vorab keine Kenntnis davon gehabt hätte von dem unbefugten Betreten des Balkon ist mir schleierhaft.Denn die Ankündigung war ja beigefügt am 23.09., dass man ab dem 26. 9. auch auf meinem Balkon mit den Arbeiten beginnen wollte.
Aber es geht ja noch weiter,denn auch diese Mail wurde verschickt
Da habe ich die Saga darüber informiert, dass ich nachdem sie ja auch zunächst §555d missachtet hat eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht habe zur Neufassung u.a. des §555d am Beispiel der Saga.Die Antwort des Bundestag findet man übrigens hier ./ich-bedanke-mich-bei-der-saga-fuer-die-ruecksic.htm
Man hat also da schon 2 Mails vorliegen gehabt und die Arbeiten nicht gestoppt.Man hat den Bauleiter der Strabag am 26.09.2022 m.E.n. rechtsmissbräuchlich den Balkon betreten und die Balkontür so stellen lassen, dass ich die nicht mehr ganz öffnen konnte.Wohlgemerkt das hat dieser gemacht,obwohl ich untersagt habe ,dass man den Balkon betritt und mit den Arbeiten beginnt
Man hat demnach m.E.n. illegal mit den Arbeiten begonnen und der Vorstand hat nicht mal diese Arbeiten am 26.9. gestoppt,als ich diese Mail verschickt habe um 13.36 Uhr am 26.9.2022
Dabei wäre man m.E.n. verpflichtet gewesen sofort am gleichen Tag dieses illegale Vorgehen zu stoppen.Man aber das Vorgehen weder an dem Tag noch am nächsten Tag gestoppt trotz diesem:
Selbst am 28.9. hat man noch am Vormittag auf dem Balkon gearbeitet und zwar hat man den Balkonboden bearbeitet, was sehr laut war. Nachdem dann am Nachmittag des 28.9. die ehemalige Leiterin der Kundenbetreung und jetzige Geschäftsstellenleiterin der Geschäftsstelle Hammer Landstraße hier auftauchte, weil sie über eine Lösung sprechen wollte, erst danach hat man bis zu der schriftlichen Vereinbarung die Arbeiten auf dem Balkon gestoppt
All das widerlegt demnach m.E.n. die Aussage der Saga vorab keine Kenntnis gehabt zu haben, denn die Mail mit der Anlage hier der Ankündigung wurde doch der Saga gemailt und gefaxt und trotz der weiteren Mails hat man nicht sofort am 26.9. das Vorgehen gestoppt
Dazu werde ich das ganze noch einmal in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag bringen. Denn der sagt ja auf S.4 hier, ./ich-bedanke-mich-bei-der-saga-fuer-die-ruecksic.htm, dass ein Vermieter nur mit Duldungsbeschluss bei einem Widerspruch den Balkon betreten darf
Demnach stellt sich die Frage,ob der Vermieter sogar verpflichtet ist, wenn ihm unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe ein Widerspruch auf der Grundlage des §555d vorliegt die mit Arbeiten beauftragten Firmen vor Beginn der Maßnahme darauf hinzuweisen, dass diese da wo ein Widerspruch gegen eine Maßnahme läuft nicht den Balkon betreten dürfen und auch keine Veränderungen vornehmen dürfen.
Wenn der Vermieter jetzt schon dazu verpflichtet wäre, dann bedeutet das ja, m.E.n., dass Saga Mitarbeiter offensichtlich bis hoch zum Vorstand (Stand 31.12.2022) diese Verpflichtung nicht verstanden haben, denn anders ist das beschriebene Vorgehen nicht zu erklären.
Demnach muss offensichtliche eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden mit dem Hinweis auf die Saga in HH, damit Saga Mitarbeiter von Anfang an wissen, was sie bei einem Widerspruch zu beachten haben und sich so ein Vorgehen nicht wiederholt.
Teil II:
In der Eingabe 3/24 war auch Gegenstand, dass die Saga entgegen der Vereinbarung und entgegen §555d mit der Ankündigung mich vom Strom abklemmen zu wollen laut der Mail von Frau L. vom 20.04. 203 um 8.04 Uhr, wenn die Elektroarbeiten am 25.4.2023 nicht durchgeführt werden können mich m.E.n nötigte die Arbeiten zu dulden zur Abwendung von nicht mehr wieder gut zu machenden Nachteile nämlich das ich ansonsten vom Strom abgeklemmt werde. Wohlgemerkt diese Mail war von Frau L. die sogar mit die nachfolgend eingefügte Vereinbarung mit dem kommissarisch eingesetzten Herr G. mit unterzeichnet hat in der es heißt, dass keine Arbeiten in der Wohnung stattfinden und ich bei Bedarf wegen den Elektroarbeiten nur Zugang zum Keller geben soll.
Alleine wie man in der Stellungnahme schon behaupten kann, dass zu den Elektroarbeiten keine Aussage in der Vereinbarung vom 2.11.2022 getroffen wurde, wenn die am 28.10. 2022 angekündigte Elektroarbeiten sehr wohl Bestandteil der Vereinbarung in der Gestalt sind, dass ich lediglich bei Bedarf Zugang zum Keller geben soll ist mir schleierhaft gerade, weil mit der Eingabe ja auch die Vereinbarung in der das steht mit eingereicht wurde
Dann schreibt man in der Stellungnahme weiter, dass nach einer Begehung des Hauses durch die Saga und die Fachfirma es angeblich deutlich wurde,dass die Verknüpfung der alten Zuleitung der Wohnung mit der neuen Elektroanlage im Haus aus sicherheitstechnischen Gründen nicht umsetzbar gewesen wäre. Die beauftragte Firma würde nur die Gewährleistung übernehmen, wenn eine fachgerechte Ausführung nach den Richtlinien des Verbands der Elektrotechnik e.V. erfolgt.Somit hätte die Arbeiten durchgeführt werden müssen, um die Stromversorgung zu gewährleisten. Desweiteren behauptet man, dass von der Saga mir in einem Gespräch aufgezeigt würden wäre,welche technischen Auswirkungen für die Elektroversorgung des Gebäudes und der Wohnung entstehen,würde ich den Zugang verweigern
Auch das kann ich so nicht stehen lassen
Das einzige Gespräch das man von der Saga Geschäftsstelle mit mir geführt hat war,als die damalige Leiterin der Kundenbetreuung und jetzige Geschäftsstellenleiterin der Saga Hammer Landstraße am Nachmittag des 28.9.2022 unangemeldet vor der Tür stand,weil sie angeblich mit mir über eine Lösung sprechen wollte.Was dort Gegenstand war kann man hier nachlesen ./hat-sie-mich-durch-das-verschweigen-ua-getaeusc.htm
Wie man dann behaupten kann, dass angeblich die Saga mit mir ein Gespräch geführt hätte in dem mir angeblich aufgezeigt worden wäre, welche Auswirkungen es hätte ,wenn ich die Elektroarbeiten nicht zulasse ist mir schleierhaft, denn es gab dieses Gespräch nicht.Ich habe sogar per Mail am 4.10.2024 die Saga aufgefordert u.a. mir mal den Nachweis zu erbringen, wer denn an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit von der Saga nach der Darstellung in der Stellungnahme dieses angeblich Gespräch mit mir geführt habe, damit wenn die Saga diese Behauptung gegenüber dem BSW gemacht hätte auch der Saga auffällt, dass es dieses genannte Gespräch nie gab.Als ich die Saga dann aufgefordert habe mir doch mal genau den Namen der Person und das genaue Datum zu nennen, wann das Gespräch denn angeblich um die Elektroarbeiten in der Wohnung nachdem man angeblich festgestellt haben wollte, dass man in die Wohnung müsste geführt worden wäre, da musste die Saga mir gegenüber zugeben, dass es dieses Gespräch nie gab.
Dazu frage ich mich, wie man angeblich festgestellt haben will, dass eine Verknüpfung mit den alten Leitungen angeblich aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich sei, wenn bei mir gar keine Wohnungsbegehung gemacht wurde, bevor man am 25.4. 2023 die direkten Elektroarbeiten gemacht hat,weil ich wegen der Vereinbarung von der Hausbegehung und den damit verbundenen Wohnungsbegehungen gar nicht betroffen war
Das ganze lief so ab:
Man hat anstatt mich als Mietpartei über die bevorstehende Arbeiten in der Wohnung ,die man nun abweichend von der Vereinbarung vom 2.11.2022 nun doch bei mir in der Wohnung durchführen wollte ,zuerst zu informieren, tatsächlich hinter meinem Rücken meine Daten an Elektro Arendt gegeben, die dann datiert vom 05.04. 2023 mir mitteilten,
Das lag am 11.04.2023 im Briefkasten
Daraufhin habe ich das der Saga u.a. mitgeteilt
Zuerst bekam ich dann von der ehemaligen Leiterin der Kundenbetreuung eine am 12.04.2023 um 18.08 Uhr abgeschickte Mail in dem sie mir mitteilte, dass die Bauleitung erst wieder in der kommende Woche im Haus ist und das man sich für die erneute missliche Umstände entschuldigt
Und mit der Mail vom 20.4. 2023 der ehemaligen Leiterin der Kundenbetreuung und jetzige Geschäftsstellenleiterin wollte mir diese erklären, dass erst kürzlich ausgehend von der Mail vom 20.04. bei einer Hausbegehung beschlossen worden wäre, den Hausanschluss auszutauschen,was ja m.E.n. nicht den Tatsachen entspricht, da der schon in dieser Ankündigung vom 28.10.2022 mit als Austausch steht
Wenn es dann hieß in der Mail, dass Stromnetz HH nicht die alten Leitungen auf die neuen schließt, aber Stromnetz HH mir per Mail mitteilt, dass alles was hinter dem Hausanschluss passiert der Vermieter entscheidet, dann ist das m.E.n. schon ein Widerspruch in sich. Das gilt besonders da ich Kenntnis davon hatte, dass eine andere Elektrofirma auch in einem Haus das dem kommunalen Unternehmen gehört auch den Hausanschluss und Steigeleitungen gelegt/ erneuert hat am 16.11.2020 und man da die Mietpartei die im Gegensatz zu mir über eine Mieterorga die Einhaltung von §555d durchsetzte nicht von den Arbeiten betroffen war, wo man nicht mal den Stromzähler ausbaute und die Mietpartei auch nicht anschließend, weil die Arbeiten nicht durchgeführt werden konnten, auch nicht vom Strom abgeklemmt wurde
Diese m.E.n. unterschiedliche Behandlung im Umgang mit §555d und das man bei den gleichen angekündigten Arbeiten da wo eine Mietpartei §555d durch eine Mieterorga durchsetzte, eben keine Arbeiten in der Wohnung durchführen musste und dort kein Abklemmen vom Strom angekündigt wurde ,während man mich entgegen §555d und entgegen der Vereinbarung durch die Ankündigung mich vom Strom abklemmen zu wollen, wenn die Arbeiten nicht durchgeführt werden können m.E.n.nötigte die Arbeiten durchführen lassen, widerspricht sich m.E.n. erheblich .
Wenn die Saga Mitarbeiter dann m.E.n. unter der Einbildung leiden,dass nur weil die Elektrofirma Rücksicht in der Form bei den Arbeiten genommen hat, dass man bei der Durchführung der Arbeiten direkt mit einen Staubsauger eingesetzt hat (was sich für mich in den hinteren Räumen sich so anhörte) und man den Dreck und Staub auch sofort nach den Arbeiten entfernt hat, dass Thema erledigt sei so verkennt die Saga um was es hier geht.
Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt wonach ein Vermieter, wenn §555d greift keine Arbeiten in der Wohnung durchführen kann, dann gilt das auch zwingend für die Saga AG in HH, denn selbst der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag sagt ja am Beispiel dessen was hier bei der Saga abgelaufen ist, dass ein Vermieter wenn §555d greift keine Arbeiten durchführen kann in der Wohnung ./ich-bedanke-mich-bei-der-saga-fuer-die-ruecksic.htm
Wenn die Saga dann auch noch in einer Vereinbarung vom 2.11.2022 mit der Aussage, dass in der Wohnung keine Arbeiten durchgeführt werden und die Elektroarbeiten laut dieser Vereinbarung nur greifen, wenn man Zugang zum Keller geben soll, §555d anerkennt dann hat sich die Saga ohne wenn und aber auch vollständig daran zu halten.
Wenn man aber anstatt sich daran zu halten, m.E.n. zur Aushebelung von §555d und der Vereinbarung dann einer Mietpartei ankündigt, das man die Person vom Strom abklemmt wenn man die Arbeiten nicht ausführen kann die man gar nicht wegen §555d hätte m.E.n. ankündigen dürfen, dann hat man sich in meinen Augen rechtswidrig verhalten
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