Nie wieder Saga- GWG Hamburg

 

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag sagt zu §555d u.a. am Beispiel dessen was in HH bei der Saga gelaufen ist:

 

 

 

Ich bin ja schon einiges gewohnt bei dem kommunalen Laden, egal ob der GWG oder jetzt Saga heißt. Das aber jemand der in einer Rechtsabteilung wie man das selbst in dem nachfolgenden Schreiben formuliert mir trotz ärztlichen Attest einreden wollte, dass die Maßnahme so wie sie angekündigt ist mir zumutbar ist , dass ist schon erstaunlich

 

Die Saga suggeriert mir m.E.n. hier durch eine Person, die laut Ihrem Schreiben  in der Rechtsabteilung sitzt, dass die Saga die mir gegenüber angekündigten Arbeiten vollumfänglich durchführen kann, da diese mir zumutbar wären und das trotz ärztlichem Attest.
Dabei unterscheidet diese Person nicht mal zwischen den Arbeiten in und außerhalb der Wohnung, obwohl sie, gerade wenn sie tatsächlich Juristin wäre, in meinen Augen verpflichtet gewesen wäre, gerade auf der gesetzlichen Grundlage des §555d genau das zu prüfen. 

 

Spekulierte man bei der Saga darauf, dass wenn jemand aus der Saga Rechtsabteilung mir schreibt, dass mir die Arbeiten zumutbar wären, dass ich dann auf meine Rechte aus §555d verzichte, nur weil die Saga ursprünglich m.E.n. offensichtlich keinen Bock darauf hatte §555d zu beachten ????
 

Offensichtlich hatte m.E.n. die Saga keinen Bock darauf, Einwände /Widersprüche von Mietern ernsthaft damals zu beachten, denn anders ist nicht zu erklären, dass selbst der Vorstand nicht unterbunden hat trotz der nachweislichen Mail die an beide Vorstandsmitglieder gerichtet waren, am 23.9.2022 in der ich darauf hingewiesen habe, dass eben nicht die Arbeiten ab dem 26.09. auf dem Balkon beginnen können, da man nämlich wegen des Widerspruchs eben nicht einfach ohne Duldungsbeschluss oder ohne Einigung den Balkon betreten und mit den Arbeiten beginnen kann. Das ging am 23.9. um 15.12 Uhr an den Vorstand, dann als cc an die Geschäftsstellenleitung und an Bauleitung der Saga und der Firma Strabag und trotzdem hat die Saga das ignoriert

Es wurde  der Balkon betreten, meine Balkontür wurde so gestellt, dass ich sie nicht mehr öffnen konnte und man hat mit den Arbeiten einfach begonnen.

Nur als dann bekannt wurde,dass ich eine Neufassung der gesetzlichen Grundlage des §555d u.a. in einer Petition im Deutschen Bundestag beantragt habe am Beispiel dessen was bei der Saga abläuft, da hat man die Leitung Kundenbetreuung vorbei geschickt,was dann letztlich zu der Vereinbarung vom 2.11.2022 führte 

Wohlgemerkt in diese Vereinbarung sind die Elektroarbeiten aus der Ankündigung vom 28.10.2022 mit eingeflossen in der man auch die Erneuerung des Hausanschluss in allen Häusern-also auch hier - angekündigt hat 

 

Aber selbst die hat man nicht vollständig eingehalten.

Erst hat die Geschäftsstelle meine Daten hinter meinem Rücken mit an die Elektrofirma gegeben, wonach die auch mir am 25.4.2023 einen Termin für Elektroarbeiten angekündigt hat,was man auch hier im unteren Bereich findet ./man-muesste-ja-annehmen.htm Als ich dem widersprach wurde mir von der Leiterin der Kundenbetreuung mitgeteilt angeblich wäre kürzlich bei einer Hausbegehung erst beschlossen worden, dass der Hausanschluss erneuert werden muss, was angeblich ursprünglich nicht beabsichtigt gewesen wäre. Wenn das angeblich erst kürzlich bei einer Hausbegehung angeblich beschlossen wurde und wenn angeblich nicht ursprünglich die Erneuerung geplant war, dann frage ich mich wieso dann auch für dieses Haus schon datiert vom 28.10.2022 die Erneuerung des Hausanschluss angekündigt wurde. Dann teilte man mir weiter mit, dass angeblich Stromnetz HH nicht die alten Anschlüsse auf die neuen schaltet, was auch so nicht korrekt ist , denn genau das wurde in einer Wohnung in einem anderen Haus, wo auch §555d griff bei einer Mietpartei die allerdings vom Interessenverband Mieterschutz vertreten wurde gemacht 

Dazu hat mir Stromnetz HH auf meine Anfrage mitgeteilt, dass alleine der Vermieter entscheidet was hinter dem Hausanschluss stattfinden, was ich so auslegen,dass die Saga willkürlich agiert hat, als sie erst in der Einigung vom 2.11.2022 u.a. vereinbarte , dass ich nur von den am 28.10. angekündigten Elektroarbeiten betroffen wäre, wenn sie in den Keller müssten um mich dann m.E.n. zu nötigen, die Arbeiten am 25.04.2023 zu dulden, weil ich ansonsten vom Strom abgeklemmt würde, wenn die Arbeiten nicht durchgeführt werden könnten:Und das teilte mir ausgerechnet die damalige Leiterin der Kundenbetreuung mit,die auch die Einigung mit unterschrieben hat

Und das nach dem Ausscheiden eines Vorstandsmitglied am 31.12.2022 noch verbliebene Vorstandsmitglied hat rein gar nichts unternommen, um so ein Vorgehen zu unterbinden. Im Gegenteil.

Die damalige Leiterin der Kundenbetreuung 

  • die damals mit die Vereinbarung vom 2.11.2022 unterschrieben hat, in der vereinbart wurden das keine Arbeiten in der Wohnung stattfinden und ich nur von den Elektroarbeiten betroffen wäre, wenn man in den Keller müsste  
  • die am 20.04.2023 ankündigte, dass ich vom Strom abgeklemmt würde, wenn die Arbeiten nicht durchgeführt werden können 

ist heute Leiterin der Geschäftsstelle. 

 

Demnach stellt sich mir die Frage, ob man bei der Saga noch aufsteigt, wenn man seine eigene Vereinbarung die man mit unterschrieben hat derart wie beschrieben in Sache Elektroarbeiten aushebelt 

 

 

 

 

 


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