Die Saga hat bei der Modernisierungsmaßnahme zwischen Balkonbrüstung und Balkonboden bei allen Balkons hier eine Regenablaufrinne gemacht.
Das hat zur Folge, dass zwischenzeitlich meine Balkondecke am Deckenrand verdreckt, weil von den Innenflächen der 3 Balkons über mir mit dem dort angesammelten Regenwasser auch die Verschmutzungen durch die Regenablaufrinnen zu mir herunter kommen und es zwischenzeitlich entlang des Deckenrandes so aussieht, wohlgemerkt obwohl der Balkon erst 2023 gestrichen wurde


Die Aufforderung, das anders zu gestalten, weil die komplette Innenfläche mit zu der gemieteten Wohnfläche gehört, ignoriert man. Und natürlich stellt es bei dem kommunalen Laden auch kein Nachteil dar, wenn eine derartige Verschmutzung schon am Deckenrand in der Umgebung der Regenablaufrinne ausgehend von den anderen Balkons eintritt, so dass davon auszugehen ist, dass dieses auch nicht nur auf der Innenfläche meines Balkons um die Regenablaufrinne landet, sondern ich den Balkon auch nicht in der vollständigen Fläche nutzen kann weil selbst wenn man in Abwesenheit Wäsche dahinstellen würde,dann muss man bei plötzlichen Regen damit rechnen das von 3 Balkons über mir das dort angesammelte Regenwasser samt der Verschmutzung auf meiner Wäsche landet...
Wohlgemerkt, obwohl die Fläche bis zur Balkonbrüstung mit zur gemieteten Wohnung gehört, wo rein gar nichts nachdem was ich recherchiert habe von den Innenflächen der anderen Balkons auf meine Innenfläche fallen darf...
Und natürlich sieht man auch bei den Kalziumsillikatplatten keine Nachteile...
Nachdem ich Schimmel wegen der schlechten Dämmung laut MHM hatte

hat man an der Vorderfront Küche um das Fenster herum von innen, an der Küchenwand, an der Wohnzimmerwand und an der Balkonfront Kalziumsilikatplatten angebracht, wobei man sich vorstellen muss, dass die Wohnzimmer- und Küchenwand eine Fläche hat, die hier von außen die Giebelwand darstellt, da ich eine Erdgeschosswohnung habe an der außen die Müllcontainer stehen

Das heißt, da man in die Kalziumsilikatplatten keine Löcher bohren soll, dass ich bei einer Erdgeschosswohnung die an der Ecke einer Seitenstraße liegt nicht mal Gardinenstangen in der Küche und im Wohnzimmer anbringen kann und mir mit Scheibengardienen behelfen muss.
Dazu kann ich seit Jahren die Wandflächen über einen Umfang wie schon genannt, nicht mal zur wohnlichen Gestaltung weder für Regale, noch für Bilder o.ä. benutzen, aber die Saga hat mir heute 88. Juli 2026) tatsächlich mitgeteilt, dass diese Kalziumsilikatplatten zur Verbesserung des Raumklimas und zur Vermeidung von Feuchtigkeits- und Schimmelproblemen eingebaut wurden und das die dadurch entstehenden Einschränkungen hinsichtlich individueller Gestaltungsmöglichkeiten keinen Mangel aus Sicht der Saga darstellen.
Die Saga erwartet also das ich weiter für eine Wohnung die volle Miete zahle, wo ich nicht nur einen großen Teil der Wohnwände nicht zur wohnlichen Gestaltung nutzen kann, sondern auch wo die Hälfte der Wände in der Küche und im Wohnzimmer mit Spezialfarbe nur gestaltet werden konnte wegen den Kalziumsillikatplatten und die andere Hälfte mit Rauhfaser.
Und natürlich soll ich bei den Einschränkungen auch noch mehr Miete zahlen, denn die Saga hat mal wieder die Mieterhöhung zum 01.07.2026 beschlossen
Die Frage ist ja, ob wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, dass Gericht das auch so sieht, wie die Saga ...
Wobei sich dann ja auch die Frage stellt, ob dann die Saga nicht sogar verpflichtet würde stattdessen die gesamten Kalziumsilikatplatten zu entfernen, was sehr aufwendig wird, wenn man bedenkt, dass ich eine Stauballergie habe, was ja der Saga bekannt ist und schon mit ärztl. Attest nachgewiesen wurde und ich in der Zeit dann eine andere Unterkunft zu Lasten der Saga benötigen würde,da die Entfernung der Platten ja seine sehr staubige Angegelegenheit in 2 Räume würde
Denn da ja zwischenzeitlich von außen gedämmt wurde, entfällt ja der Grund weswegen die von innen angebracht wurden
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