Nie wieder Saga- GWG Hamburg


Nach Abschluss dieses Studium über den 2. Bildungsweg 4/2004 

 

habe ich auch eine neue Wohnung gesucht.

 

Obwohl ich damals arbeitssuchend war und nebenbei die im Jahr 2005 erfolgreich abgeschlossene einjährige Mediatorenausbildung absolviert habe

hatte ich ein Wohnungsangebot einer Genossenschaft im Quellenweg, sowie  ein Wohnungsangebot der GWG, wobei die GWG Wohnung nur über den Laubengang zu erreichen war.  Da eine Nachbarin aus dem gleichen Mietshaus schon einen neuen Mietvertrag mit der GWG in dem Laubenganghaus abgeschlossen hatte, habe ich mich auch für die Wohnung in dem Haus entschieden. Denn so hatte ich weiter eine zuverlässige Person in unmittelbarer Nähe, die bei Bedarf meine beiden Katzen versorgt hat. Und ich wiederum habe, wie in den Jahren zuvor, in deren Abwesenheit nach deren Wohnung geschaut.

Schon im ersten Winter 2004/2005 hatte ich aber einen erheblichen Schimmelbefall in dieser Wohnung, die ganz oben lag. 

Die GWG hat dann einen Dipl. Ing. beauftragt, dass dieser prüft wodurch dieser Schimmel entstanden ist. Bei einer Wohnungsbegehung am 28.02.2005 fand er nach seiner damaligen schriftlichen Stellungnahme Gründe, für deren Behebung die GWG verantwortlich war. Dabei sah er die fehlende Heizmöglichkeiten im vorderen Bereich mit als ursächlich an. Nachdem dieser am 28.02.2005 die Wohnungsbegehung gemacht hat, geschah erst einmal gar nichts.

Im Mai 2005 kam dann eine Firma,  die lediglich eine Spezialfarbe wegen Schimmel anbrachte. Dann war wieder eine Pause bis im Juli 2005, wo dann erst jemand  kam der die Wände von innen und von außen auf dem Laubengang bearbeitet hat. Und dann kamen im gleichen Monat die Maler. Diese haben so gearbeitet, dass selbst noch nach der Nachbesserung angebrachte Tapetenstreifen wieder abgingen. 

Ich habe mich dann über die Arbeiten beschwert, worauf man eine neue Firma beauftragt hat Diese Firma hat dann im August 2005 eine ganze Woche benötigt um das Problem um den Schimmel tatsächlich zu beheben. 

Zwischenzeitlich war ich im Bezug vom Arbeitslosengeld II. Denn da ich mein Studium mit über 40 begonnen und abgeschlossen habe, fehlte mir dort die Berufserfahrung. Dazu habe ich vorwiegend  während meines Studium an der HWP Scheine in Recht absolviert und nicht die typischen BWL Scheine gemacht. Erst im 3. und letzten Studienabschnitt habe ich mich gegen das Diplom in Arbeits- und Wirtschaftsrecht  entschieden, in dem ich nur noch die große Hausarbeit und die Diplomarbeit in dem Bereich hätte erstellen müssen.  Ich schrieb beides in BWL  Damit fehlte mir als BWLerin nicht nur die Berufserfahrung in dem Bereich, sondern auch die typischen BWL Fächer z. B. in Finanzbuchhaltung.

In meinem Ursprungsberuf der Pflege konnte ich aber bestätigt durch  den arbeitsamtsärztlichen Dienst (8/2005) wegen orthopädischen Probleme nicht mehr vollschichtig arbeiten, was später auch von der Rentenversicherung so anerkannt wurde.

Da die Arbeitsplatzsuche demnach bei dem Hintergrund schwierig war, habe ich mich bundesweit beworben. Ich freute mich, als ich sehr schnell einen Vorstellungstermin bei einer Zeitarbeitsfirma in Bonn hatte, auch wenn es da erst einmal nur um eine Teilzeitstelle ging.  Die Firma bestätigte mir nach dem Termin zur Vorlage beim Leistungsträger schriftlich, dass sie mich auf Teilzeit einstellen will, aber sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag erst dann ausstellt, wenn ich eine Unterkunft nachweise, da ja erst sichergestellt werden muss, dass ich nach Abschluss eines AV auch vor Ort eingesetzt werden kann.

Ich legte dem Leistungsträger dieses Schreiben vor und der weigerte sich die Kosten für die Wohnungssuche in Bonn zu übernehmen. Zum einen wollte man erst einen Arbeitsvertrag sehen und selbst wenn die Firma  den  AV ausgestellt hätte, ohne das ich eine Unterkunft in Bonn hätte nachweisen können, selbst dann hätte der Leistungsträger die  Fahrtkosten und evtl. Übernachtungskosten um eine Wohnung zu suchen nicht übernommen. Die Mitarbeiter waren der Meinung, dass dieses Kosten zur Wohnungssuche bei einer auswärtigen Arbeitsaufnahme aus dem mtl. Regelsatz, der damals 345 Euro betrug, zu zahlen sei. Nach den Vorstellungen dieser Mitarbeiter sollte man nicht nur die monatliche Kosten zum Leben, dann für evtl. notwendige Anschaffungen, dann die Abschläge Strom, Telefon usw. daraus zahlen, sondern auch Fahrtkosten zur Wohnungssuche bei einer Arbeitsaufnahme außerhalb, die damals von HH nach Bonn so ca. 120 Euro ausmachten. Auch wenn eine Übernachtung notwendig gewesen wäre, hätte ich die nach der Vorstellung aus dem Regelsatz zu zahlen gehabt.  Erst in der Sitzung vom 2.12.2008 , in der mehrere Verfahren in meinen Vorgängen verhandelt wurde, da hat dann der Richter der S 59 dem Leistungsträger erklären müssen, dass dessen  Rechtsauffassung nicht richtig war,da man die Kosten zur Wohnungssuche ,also auch die Fahrtkosten bei einem als notwendig anerkannten Umzug  zu übernehmen seien, wozu man sich im Protokoll nachlesbar auch verpflichtet hat. Für das Angebot war das aber zu spät.

Wäre der Leistungsträger SGB II damals als ich nach dem Vorstellungstermin den schriftlichen Nachweis vorlegte, dass die Firma mich einstellt auf Teilzeit von seiner Vorstellung abgewichen, dass ich erst einen schriftlichen AV vorweisen muss und hätte man tatsächlich die Kosten zur Wohnungssuche übernommen, dann wäre ich schon 2005 nach Bonn gezogen und hätte nicht weiter in HH bei der GWG wohnen müssen.Dann wäre mir auch ein erneuter Schimmelbefall erspart geblieben.

Weil man aber mir demnach m.E.n. ieber in HH fürs Nichtstun Geld zahlte, saß ich weiter in einer Stadt,die nie mein Zuhause war und es auch nie sein wird. 

Da man dann auch mich, obwohl ich im Studium  Kurse in  Sozialrecht, Arbeitsmarktrecht, Personalwesen und Arbeitsrecht  u.a. abgeschlossen habe, nicht mal aufbauend  in Lohn- und Gehaltsbuchhaltung bzw. Finanzbuchhaltung fördern wollte, und man auch nicht mal das machte, was ich qualifizierte Vermittlung nenne, habe ich mich selbst umgeschaut. Da fand ich ein EU Projekt für Leute ab 45 Jahren, wo man den Abschluss als sogen. Betriebs- Manager Qualität machen konnte. Und um eine unnötige Diskussion mit den Mitarbeiter des Leistungsträgers zu umgehen,habe ich erst als Bewerber bei dem Maßnahmeträger vorgesprochen und als die ihr ok gaben für meine Aufnahme da habe ich die vollständige Übernahme durchgesetzt.Wenn ich das richtig in Erinnerung habe kostet die Maßnahme nicht nur 3100 Euro ,sondern es wurde zusätzlich noch ein Bildungsgutschein aus einem anderen Förderungstopf fällig,weil die vollständigen Kosten ansonsten nicht abgedeckt waren 

Da die Maßnahme auch mit einem Trainee verbunden war, habe ich mir eine Stelle im Qualitätsmanagement eines Krankenhaus gesucht,auch wenn mir schon in dem ersten Gespräch gesagt wurde,dass wenn ich das mache, ich aber nicht übernommen werden kann nach Abschluss. 

Während ich also die Maßnahme besuchte ,die ich auch 6/2006 erfolgreich abgeschlossen habe ,

war bei mir erneut in der Wohnung Schimmel ausgebrochen.

Obwohl ich schon am 22.11.2005 daraufhin die Umzugsanerkennung außerhalb der GWG beantragt habe, wurde das datiert vom 7.12.05 abgelehnt und der Widerspruch wurde nie entschieden.  Angeblich lag der nach späteren Ausführungen nicht vor. Ich musste in Schimmelzuständn den Winter 2005/06 verbringen, die vom LSG HH noch am 29.03.2006  im Beschluss L 5 B 111/06 ER AS,als es um die Übernahme von Umzugskosten gegangen ist, wie folgt beschrieben wurden: ,,Dabei fällt in erster Linie ins Gewicht, dass der Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Die von ihr bisher genutzte Wohnung ist massiv vom Schimmel befallen. Nachdem Versuche des Vermieters, diesen Schimmelbefall abzustellen, bisher vergeblich gewesen waren, hat dieser ihr eine andere, insofern unbelastete Wohnung aus seinem Bestand angeboten. Sie hat dieses Angebot im Einverständnis mit der Antragsgegnerin angenommen. Unterbleibt der Umzug, so ist die Antragstellerin in der bisher genutzten (alten) Wohnung weiterhin der gesundheitlichen Belastung und dem Risiko einer Schädigung ihrer Gesundheit durch den Schimmel ausgesetzt."

Zwischenzeitlich hatte die GWG dann im letzten Quartal 2005 gegen mich Zahlungsklage in Höhe von 685 Euro eingereicht, weil ich Miete gemindert und aufgerechnet hatte wegen den ganzen Schimmelproblemen und den Nachteilen. Nachdem ich in der Klage der GWG gegen mich Widerklage erhoben habe, 

  • weil ich zwischenzeitlich von der Vormieterin erfahren hatte, dass auch die Schimmelprobleme hatte und der GWG das bekannt gewesen wäre bei meinem Mietvertragsabschluss 
  • weil die GWG es unterlassen hat, die vom Dipl. Ing. eingestufte fehlende Heizmöglichkeiten im vorderen Bereich sofort nachdem der das schon beim ersten Schimmelbefall am 28.02.2005  mit als ursächlich für den Schimmel anführte einzubauen, was die GWG erst nach dem erneuten Schimmelbefall am 29.12.20205 gemacht hat 
  • weil die Schimmelzustände sich sogar noch an Stellen verschlimmert haben, weil nämlich einer von den angebl. Fachleuten der GWG sich mit einem Maler vor die Wohnungseingangstür von innen stellte und den angewiesen hat die Tür von innen zu streichen,er aber obwohl drum herum schon die Tapeten sich vor feuchtigkeit wölbte, so dass auch da erheblicher Schimmel entstanden ist,was man auch hier sehen kann

 

und man offensichtlich dann doch die Punkte in der Widerklage nicht geklärt haben wollte, rief mich überraschend dann am 17.02.2006 der damalige Geschäftsstellenleiter Marcus K. an und hat mir einen Vergleich angeboten, den man mir dann auch zuschickte und wo man auch m.E.n. schon am ersten Abschnitt schon erkennen kann, dass man auch die Frag , ob die GWG den erneuten Schimmelbefall mutwillig verschuldet hat, weil sie erst 10 Monate nachdem  der Dipl. Ing. die fehlende Heizmöglichkeit im vorderen Bereich als mit ursächlich eingestuft hat in der Widerklage u tatsächlich nicht geklärt haben wollte

Ich legte dann diesen Vergleich und das Wohnungsangebot dem Leistungsträger vor

Und genau diese Mitarbeiterin, die noch am 7.12.05 wegen der Angemessenheit der Miete die Umzugsnotwendigkeit trotz der gesundheitlichen Probleme in der Schimmelwohnung nicht gesehen hat ,genau die hat datiert vom 22.02.2006 just als die GWG Bock auf einen Vergleich hatte und mir nur deswegen eine Wohnung aus ihrem Bestand anbot sofort die Umzugsanerkennung gesehen 

D. h. während noch am 7.12.05 noch kein wichtiger Grund aus §22 Abs. 3 für einen Umzug  wegen der Angemessenheit der Miete vorlag, obwohl ich gesundheitliche Probleme in der Schimmelwohnung hatte und es durchaus hätte auch sein können, dass ich während der besuchten Maßnahme ausfalle, war sofort in dem Moment, wo ein kommunales Wohnungsunternehmen plötzlich Bock auf einen Vergleich und ein Wohnungsangebot hatte der Umzug in eine Wohnung dieses kommunalen Ladens notwendig. 

Und das war nicht der einzige Vorgang, wo erst dann ein Umzug nach §22 Abs. 3 SGB II notwendig wurde in dem Moment, wo ein kommunaler Laden gerade Bock aus welchen Gründen auch immer auf Wohnungsangebote aus seinem Bestand hatte, belegt auch dieser Vorgang ./schimmelwohnung2.htm

Dort kann man aber auch nachlesen, dass wenn man sich eben nicht auf ein Wohnungsangebot des kommunalen Ladens eingegangen ist, dass dann ein Umzug der in eine GWG Wohnung notwendig gewesen wäre,außerhalb der GWG eben nicht als notwendig angesehen wurde, so dass man solange dann in der Wohnung des  kommunalen Ladens hausen muss aus §22 Abs. 3 SGB II bis der kommunale Laden daraus seine Vorteile selbst aus einer verschwiegenen Baumaßnahme ziehen konnte.

 

 

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