Wieso hat das nie Konsequenzen für die Saga Mitarbeiter/ Vorstand


Wenn laut Medienberichte 23 Mieter ihre Saga Wohnungen verlassen mussten, wegen baulichen Schäden   https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/saga-mieter-in-eimsbuettel-muessen-aus-ihren-wohnungen-raus,saga-102.htm, dann frage ich mich doch, wieso hat das keine Konsequenzen für Personen im Vorstand bzw. in den Leitungspositionen der Saga?

Wieso schweigt auch die Hamburger Politik zu solchen Vorgängen?

Dazu frage ich mich, wieso auch ein solches Vorgehen keine Konsequenzen beim Vorstand bzw. für Mitarbeiter in der Geschäftsstelle Hammer Landstr. hat ./auch-das-ist-wieder-typisch-saga-.htm und  ./man-muesste-ja-annehmen.htm..

Eine weitere Frage die ich mir stelle ist, wie es angehen kann, dass die Saga sich in Dinge einmischt, die sie als Vermieter rein gar nichts angeht, wie z.B. wenn dieser Vermieter tatsächlich so wie nachfolgend beschrieben agiert. 

Die Saga hat ja am 5.12.2024 mir ein Einmalangebot anstatt einer mtl. Mietminderung gemacht, dass ich so nicht unterschrieben habe, weil für mich der Vorgang mit den Elektroarbeiten noch nicht erledigt ist. Mit der Unterschrift, dass damit alle Beeinträchtigungen während der Modernisierungsmaßnahme erledigt seien, hätte ich den Vorgang aber mit als erledigt erklärt. 

Aber der letzte Abschnitt ist viel interessanter. Würde ich einen Mietzuschuss erhalten, dann verlangt die Saga ernsthaft und so verstehe ich das, dass man der Saga eine Bestätigung vorlegt, dass dieses an die Mietpartei ausgezahlt werden kann 

 

So was steht auch in einem früheren Schreiben der Saga und zwar hier auf S.2:

Vielleicht sollte man doch nach meiner persönlichen Meinung solchen Saga Mitarbeitern, die ernsthaft so was anfordern Nachhilfe geben. Im deutschen Mietrecht gilt nach meiner Kenntnis der Grundsatz, dass das Mietverhältnis ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter besteht (§ 535 BGB) und das gilt auch  m.E.n. auch wenn es sich um einen kommunalen Laden in dessen Aufsichtsrat die aktuelle Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung sitzt, handelt. Demnach hat m.E.n. der Vermieter überhaupt gar nicht das Recht eine solche Anforderung zu stellen. Demnach ist auch m.E.n. kein einziger Saga Mieter der seine Miete selbst an die Saga überweist verpflichtet einem kommunalen Laden offen zu legen, ob er einen Mietzuschuss bekommt.

Dazu ist mir nicht bekannt auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt ein Vermieter auf die Idee kommen kann, solch eine Anforderung an einen Mieter zu stellen. Denn der Vermieter darf die Auszahlung eines Guthabens oder eines Einmalbetrages wegen Mietminderung oder wegen eines Nachteilsausgleich demnach nicht davon abhängig machen, dass der Mieter einen Nachweis oder eine „Unbedenklichkeitserklärung“ irgendeines Amtes vorlegt, wenn er einen Mietzuschuss bekäme. Denn wenn jemand Wohngeld oder andere aufstockende Sozialleistung bekäme, dann ist diese Person nur verpflichtet dem Wohngeldamt in dem Monat in dem das Geld zufließt dieses dem Wohngeldamt als Einnahmen anzuzeigen, damit die prüfen können,ob es angerechnet wird oder nicht.

Damit hat ein Vermieter nichts zu tun. Wie man dann überhaupt auf die Idee kommen kann, so was überhaupt in Schreiben einzufordern, auch das ist nicht nachvollvieziehbar und scheinbar meint die Saga sich in Dinge einmischen zu können die diese Mitarbeiter rein gar nichts angehen.

Die Saga Mitarbeiter sollten sich doch mal lieber um die Dinge kümmern, die sie was angehen. Denn noch immer hat man bei der Saga nicht die Kosten für das Müllmanagement korrigiert, auch nicht die aus der Anforderung vom 19.11.2023 .

Denn man hat uns Mieter in Hamm Nord jahrelang dafür mitbezahlen lassen, dass man zuerst bei der GWG, dann bei der Saga zwar dem Vermieter S.13 erlaubt hat, dass dessen 8 Mietern die gleichen Müllcontainer jahrelang mitbenutzen konnten, aber weil die Saga wie zuvor die GWG versäumt haben, diese Mitbenutzung davon abhängig zu machen, dass der Vermieter sich an den Müllmanagementkosten beteiligt, haben nur wir Mieter des kommunalen Ladens dafür blechen dürfen, obwohl die Firma Alba durch die gemeinsame Nutzung 2 mal wöchentlich deren Müll auch mit sortiert/ aussortiert hat.

Wenn also m.E.n. die Saga einen Schaden gegen sich selbst verursacht, dann kann sie m.E.n. nicht die vollständigen Kosten auf die Mieter verlagern, aber genau das tut man.Und anstatt die Kosten zu ändern ignoriert man einfach das in der Hoffnung, dass Mieter schon nicht das einklagen werden.

Interessant ist dabei, dass in den Häusern hier in Hamm Nord, die auch von diesen Jahresabrechnungen betroffen sind auch Wohngeldempfänger, SGB II und SGB XII Empfänger vereinzelt wohnen, die auch einen Mietzuschuss bekommen oder deren Miete ganz übernommen wird. Wenn also ein kommunaler Laden so" übereifrig " Bestätigungen von Mietern fordern, wenn die Mietzuschuss pp bekommen, dann müsste man doch annehmen, dass gerade die Saga als kommunaler Laden dann ihre Abrechnung schnellstens korrigiert, damit diejenigen die einen Mietzuschuss pp bekommen die Korrektur vorlegen können. Denn wenn meine Rechtsansicht stimmt, dass die Saga nicht die vollen Kosten aus §254 Abs. 2 BGB auf die Mieter übertragen konnte, dann würde das ja zu einer Minderung einer Nachzahlung oder eine Erhöhung des Guthaben führen, was dann ja auch Folgen bei der Anrechnung der Behörde hat, weil die entweder ein höheres Guthaben anrechnen kann oder eine geringere Nachzahlung bewilligen müsste.
Aber wie schon gesagt:Da ist die Saga untätig.

Und sie ist auch in Sache der Mietminderung untätig, nachdem ich nicht mit der Formulierung wie genannt unterschreiben wollte, dass damit alles erledigt sei, denn der Gesetzgeber sieht gar nicht so eine Klausel vor.Denn nur in den ersten 3 Monate ist eine Mietminderung bei einer energetischen Modernisierungsmaßnahmen  nach § 536 Abs. 1a BGB  ausgeschlossen. Das ich eine Mietminderung angezeigt habe und es vereinbart war anstatt der mtl. Minderung, da nicht absehbar war, wann die Maßnahme endet, belegt diese Aussage vom 21.02.2023

"

....vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie eine Mietminderung beanspruchen.

 

Gerne kommen wir nach Abbau des Gerüstes zwecks Mietminderungsangebot auf Sie zu."

Danach wurde auch vereinbart, dass man nach Abschluss der Arbeiten um das Haus herum auf mich zukommen wird.Nachdem ich aus Gründen wie schon angeführt mich weigerte auch indirekt die Beeinträchtigungen durch die Elektroarbeiten in der Erklärung vom 05.12.2024 zu unterschreiben ignoriert die Saga vollständig den Anspruch,obwohl mir der gesetzlich zusteht,aber offensichtlich erinnert sich die Saga nur dann an den gesetzlichen Anspruch, wenn es um die Durchsetzung von Mieterhöhungen geht, wie man hier nachlesen kann ./so-laeuft-das-mit-den-mieterhoehungen.htm

 

 

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