Das Hamburger Abendblatt hat letztes Jahr einen Artikel veröffentlicht in dem hinterfragt wurde, ob der Senat die Saga ausquetscht, den man hier lesen kann https://www.abendblatt.de/hamburg/article236594175/saga-quetscht-der-senat-die-saga-mieter-aus-wohnen-hamburg-immobilien.html
Da frage ich mich als Mietpartei folgendes:
Das ich in dieser Wohnung schon die einzig durchgehende Wohnzimmerwand und die Küchenwand die beide auch von außen die Giebelwand im Erdgeschoss darstellen, sowie die Balkonfront und die Vorderfront nicht seit Ende 2010 zur wohnlichen Gestaltung nutzen kann, weil man wegen Schimmel Kalziumsillikatplatten angebracht hat, dass habe ich hier schon geschildert. ./schimmelwohnung2.htm Ich kann demnach 1 1/2 Wände im Wohnzimmer und in der Küche nicht nur nicht zur wohnlichen Gestaltung nutzen kann, sondern an diesen Wänden kann man nicht mal,wie beim Rest der Küche und des Wohnzimmers Rauhfasser anbringen.
Hätte die GWG damals mit der Balkonerneuerung gleich mit gedämmt auch wenn der Vermieter von Haus S. 13 nicht mitziehen wollte, hätte ich gar keinen Schimmel bekommen und dann hätte ich nicht seit Ende 2010 die Nachteile wie beschrieben. Denn Anwohner haben mir damals erzählt, dass die GWG damals die Balkone erneuert hat und die Dämmung nur nicht mitgemacht hat,weil der Vermieter S. 13 nicht mitgezogen ist
Auch wäre ich dann auch nicht von der Maßnahme ab 2022 und auch nicht von der Außengestaltung ums Haus herum aktuell betroffen, wenn man nicht damals Rücksicht auf den anderen Vermieter genommen hätte
Dazu hat ja die Saga wie hier schon geschildert ./man-muesste-ja-annehmen.htm erst §555d missachtet. Dann hat man eine Vereinbarung datiert vom 2.11.2022 schriftlich fixiert in der es hieß, dass keine Arbeiten in der Wohnung stattfinden und ich von den Elektroarbeiten die am 28.10.2022 angekündigt wurden nur in der Form betroffen sei, dass ich bei Bedarf Zugang zum Keller geben müsste.Aber selbst das hat man nicht eingehalten. Tatsächlich hat die Saga dann auch noch die eigene Vereinbarung und §555d ausgehebelt
Ich wurde wie dort auf der schon eingefügten Unterseite beschrieben genötigt mit der Ankündigung, dass ich ansonsten vom Strom abklemmt werde wenn die Arbeiten nicht durchgeführt werden können im Flur entgegen §555d und entgegen der Vereinbarung vom 2.11.2022 die Arbeiten zu dulden,wobei ich auf die Ausführungen des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag verweise, was der dazu sagt wenn ein Vermieter so agiert./post-von-der-stabsstelle-recht-der-saga1.htm
Auf jeden Fall wurde dadurch dann auch die Flurwand zu meinem Nachteil verändert wie auf den Fotos, die im unteren Bereich hier veröffentlicht sind, zu sehen ist ./man-muesste-ja-annehmen.htm
Aber das sind nicht die einzigen Nachteile
Die Saga hat ja im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme die Balkone saniert. Die Folge von der Sanierung ist ,dass ich schon wieder “die Arschkarte” habe
Denn die Saga hat bei allen Balkons über mir und auch bei meinem zwischen dem Balkongeländer und dem Balkonboden eine freie Fläche gelassen




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