Nie wieder Saga- GWG Hamburg

Als ich mit dem kommunalen Wohnungsunternehmen GWG einen Mietvertrag zum 01.08.2004 abgeschlossen habe, konnte ich nicht ahnen, was auf mich zukommen wird.Hätte ich das geahnt,was bei so einem Vermieter auf mich zukommt ,dann hätte ich niemals mit dem Unternehmen in dem ja auch der Senat im Aufsichtsrat vertreten ist einen Mietvertrag abgeschlossen.

Schon im ersten Winter habe ich die Erfahrung erstmalig mit Schimmel gemacht.Die GWG hat dann einen Dipl. ing. beauftragt der die Ursache für den Schimmelbefall finden sollte und der fand sie in Umständen, die der Vermieter zu verantworten hatte..

Zuerst wurde eine Schimmelbehandlung im Mai 2005 gemacht. Danach  kam ein Maurer, der an den Wänden von innen und auch von außen dier nur über einen Laubengang zugänglichen Wohnung gearbeitet. und danach kamen die Maler,die die so gearbeitet haben, dass selbst noch bei der Nachbesserung einigen Tapetenstreifen  sich von der Wand lösten und herabhingen.

Eine neue Firma hat dann im August 2005 eine ganze Woche benötigt um all das zu erneuern, was natürlich dann zu meinem Nachteil war, wenn in dem ganzen vorderen Bereich noch mal eine Woche gearbeitet wurde.Leider hat man bei dem kommunalen Laden glatt übersehen,dass der Dipl. Ing.mit als ursächlich angesehen hat,dass in dem ganzen vorderen Bereich ausreichende Heizmöglichkeiten fehlen und wenn mitartbeiter der GWG so was übersehen,dann hat man halt als Mietpartei das Pech,dass man halt einen neuen Schimmelbefall hinnehmen muss

Da ich damals in einer Weiterbildung mit Trainee war und ich Alg 2 bekam habe ich da ich gesundheitliche Probleme in dem Schimmel hatte dnach §22 Abs. 3 SGB II die Umzugsanerkennung zu einem anderen Vermieter gefordert die man aus §22 Abs. 3 SGB II benötigt hat , wenn man auf ein Darlehn für die Kaution angewiesen war 

Diese Umzugsanerkennung wurde wegen der Angemessenheit der Miete abgewiesen

 

 

Ich hätte nie gedacht, dass ein Wohnungsunternehmen in dessen Aufsichtsrat der Hamburger Senat sitzt tatsächlich mit so einer in meinen Augen schlecht arbeitenden Firma zusammen arbeitet, denn eine neue Firma benötigte im August 2005 eine ganze Woche um das was die Vorgänger gemacht haben zu erneuern.

Weil dieser Vermieter leider einen ganz wichtigen Punkt den der Dipl. Ing. mit als ursächlich anführte, nicht auch gleich umsetzte, kam aber wieder innerhalb kürzerster Zeit erneut Schimmel. Der Dipl. Ing. hat nämlich auch nach der Wohnungsbesichtigung schriftlich gegenüber der GWG vermerkt, was ich damals als Kopie bekam, dass die fehlenden ausreichende Heizmöglichkeiten im vorderen Teil der zum Laubengang liegenden Räume  mit ursächlich für den Schimmelbefall ist. aber wie das bei dem kommunalen Laden so ablief brauchte dieser erst einen erneuten Schimmelbefall,damit er mal auf die Idee kam die 10 Monate vorher schon mit als ursächlich für die Schimmelsituation gerügte fehlende Heizmöglichkeiten in den vorderen Räumen tatsächlich dann am 29.12.2005 einbauen zu lassen .

An dem gleichen Tag hat ein angeblicher Fachmann der GWG amit einem Maler vor der Wohnungseingangstür von innen gestanden und den angewiesen die Tür zu streichen von innen.Drum herum hat sich schon die Tapete vor feuchtigkeit gewölbt ,was man nicht mal übersehen konnte,aber der angebliche Fachmann hat das so gelassen,so dass ich auch da innerhalb kürzester Zeit einen erheblichen Schimmelbefall bekam 

 

 

Ich hatte zu dem Zeitpunkt schon gesundheitliche Probleme,war in einer Weiterbildung und bekam Arbeitslosengeld II in der Zeit.Obwohl ich gesundheitliche Probleme hatte und in Zuständen hauste die das LSG HH noch im Beschluss L 5 B 111/06 ER AS als gesundheitsgefährdend bezeichnet hat war eine Mitarbeiterin des Leistungsträgers SGB II der Meinung am 7.12.05,dass der Umzug nicht wegen der Angemessenheit der Miete notwendig sei und ich war genötigt in einer Schimmelwohnung ttrtotz gesundheitlicher Probleme hausen zu müssen 

Die GWG hatte wegen den Mietminderungen aufgrund des Schimmels Zahlungsklage erhoben und ich habe Widerklage erhoben, weil ich von der Vormieterin erfahren habe, dass sie auch Schimmel gehabt hätte, was man mir von der GWG aber nicht bei Anmietung mitgeteilt hat.Dazu war ich der Meinung, dass wenn der Dipl. Ing. der am 28.2. in der Wohnung war mit als ursächlich für den Schimmel ansah, dass hier ausreichende Heizmöglichkeiten fehlen, dann ist der Schimmelbefall erneut eingetreten, weil die GWG sich 10 Monate Zeit gelassen hat um das erst am 29.12.2005 einzubauen.

Offensichtlich legte dann die GWG doch keinen Wert auf die Widerklage, denn plötzlich bekam ich am 17.02.2006 einen Anruf des damaligen Geschäftsstellenleiters der einen Vergleich vorschlug und mir ein Wohnungsangebot zusagte

Damit ich also bei derm Vermieter nicht mehr in seiner Schimmelwohnung hausen musste,deren Zustände das LSG HH noch in dem Beschluss L % B 111/06 ER AS als gesundheitsgefährdend bezeichnet hat,war ich also m.E.n. unter eingriff in die Vertragsfreiheit genötigt so lange in Schimmel hausen zu müssen bis der kommunale Laden in dessen Aufsichtsrat auch der Senat vertreten war gerade mal Bock auf ein en Vergleich und ein Wohnungsangebot hatte 

 

Der Vergleich sah so aus

 

 

und just wenn ein kommunales Wohnungsunternehmen Bock aus welchen gründen auch immer auf einen Vergleich und ein Wohnungsangebot hatte,just in dem Moment war der noch am 7.12.05 wegen der Angemessenheit der Miete nicht notwendige Umzug 

 

 

 

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