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Nach 15 Jahre in einer anderen Wohnung mit 62 qm die immer teurer wurde bin ich in eine kleinere Wohnung zur GWG gezogen, Die GWG gehörte zum Saga Konzern gehörte bis 2021,.Dann ich die Saga in die Mietverträge eingestiegen. Hätte ich vorher gewußt, was mich bei dirsem Vermieter erwartet, hätte ich den Mietvertrag mit der GWG nie abgeschlossen. Denn es dauerte nicht lange bis ich in der Wohnung Schimmel hatte.Die Die GWG hat dann einen Dipl. Ing. beauftragt die Ursache für den Schimmel zu ergründen und dieser war am 28.2.2005 in der Wohnung. Das Ergebnis war, dass er die Ursachen in Sachverhalte sah die der Vermieter zu verantworten hatte, so dass dieser dann einige Arbeiten in Auftrag gab. Zuerst wurde eine Schimmelbehandlung im Mai 2005 gemacht. Danach hat jemand an den Wänden gespachtelt die zum Laubengang lagen und zwar innen und außen. Und dann kamen die Maler im Juli, die so desolat gearbeitet haben, dass selbst nach der Nachbesserung noch einzelne Tapetenstreifen heruntergefallen sind Ich hätte nie gedacht, dass ein Wohnungsunternehmen in dessen Aufsichtsrat der Hamburger Senat sitzt tatsächlich mit so einer in meinen Augen schlecht arbeitenden Firma zusammen arbeitet, denn eine neue Firma benötigte im August 2005 eine ganze Woche um das was die Vorgänger gemacht haben zu erneuern. Weil dieser Vermieter leider einen ganz wichtigen Punkt den der Dipl. Ing. mit als ursächlich anführte, nicht auch gleich umsetzte, kam aber wieder innerhalb kürzerster Zeit erneut Schimmel. Der Dipl. Ing. hat nämlich auch nach der Wohnungsbesichtigung schriftlich gegenüber der GWG vermerkt, was ich damals als Kopie bekam, dass die fehlenden ausreichende Heizmöglichkeiten im vorderen Teil der zum Laubengang liegenden Fläche mit ursächlich für den Schimmelbefall ist. Die hat aber dieser Vermieter erst eingebaut am 29.12.2005 nachdem erneut Schimmel ausgebrochen ist. Da ich nicht mehr bei der GWG wohnen wollte nachdem ich gesehen habe wie dort gearbeitet wird, ich aber in einer Weiterbildung mit Trainee im QM eines Krankenhaus mich befand und ich Leistung SGB II bekommen habe, habe ich den Antrag auf Umzugsanerkennung nach §22 Abs. 3 SGB II am 22.11.2005 den Antrag beim Leistungsträger gestellt, denn die gesetzliche Vorgabe war, dass ein Umzug anzuerkennen sei, wenn ein wichtiger Grund vorliegt Die Umzugsanerkennung wurde datiert vom 7.12.05 abgelehnt wegen der Angemessenheit der Miete, aber die Zustände um den Schimmel verschlechterten sich. Denn der kommunale Laden GWG hat solche Fachleute eingesetzt, wie der vom 29.12.2005 , der sich mit einem Maler vor die Wohnungseingangstür von innen stellte und den anwies die Tür zu streichen,aber weil der glatt übersehen hat ,dass sich um die Tür herum schon die Tapete vor Feuchtigkeit wölbte entstanden daraus diese weitere Schimmelzustände
Ich hatte zu dem Zeitpunkt schon gesundheitliche Probleme, musste aber wegen der Ablehnung vom 7.12.05 weiter in Schimmel hausen, weil ich ohne die Umzugsanerkennung aus §22 Abs. 3 SGB II keine Kosten übernommen bekommen hätte wie Kaution pp. Die GWG hatte wegen den Mietminderungen aufgrund des Schimmels Zahlungsklage erhoben und ich habe Widerklage erhoben, weil ich von der Vormieterin erfahren habe, dass sie auch Schimmel gehabt hätte, was man mir von der GWG aber nicht bei Anmietung mitgeteilt hat.Dazu war ich der Meinung, dass wenn der Dipl. Ing. der am 28.2. in der Wohnung war mit als ursächlich für den Schimmel ansah, dass hier ausreichende Heizmöglichkeiten fehlen, dann ist der Schimmelbefall erneut eingetreten, weil die GWG sich 10 Monate Zeit gelassen hat um das erst am 29.12.2005 einzubauen. Offensichtlich legte dann die GWG doch keinen Wert auf die Widerklage, denn plötzlich bekam ich am 17.02.2006 einen Anruf des damaligen Geschäftsstellenleiters der einen Vergleich vorschlug und mir ein Wohnungsangebot zusagte Und just auf einmal war der Umzug aus §22 Abs. 3 SGB II laut Leistungsträger SGB II notwendig , der am 7.12.05 obwohl ich in Schimmelzustände hauste, die das LSG HH als es um die Umzugskosten ging als gesundheitsgefährdend bezeichnet hat https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/26291# nicht wegen der Angemessenheit der Miete notwendig war
Der Vergleich sah so aus
Wenn der Leistungsträger SGB II nicht am 7.12.05 mich wegen der Angemessenheit der Miete die Umzugsanerkennung außerhalb der GWG abgelehnt hätte
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